Berechnung der Beschäftigungsquote nach § 71 SGB IX Leiharbeiter (Leih- bzw. Zeitarbeit)

pit47, Wednesday, 17.12.2008, 11:19 (vor 5618 Tagen)

Hallo zusammen,
wenn im Betrieb 60 Arbeitsplätze dauerhaft über das Jahr mit wechselnden Leiharbeitnehmern besetzt werden, müssen diese Arbeitsplätze bei der Berechnung der Beschäftigungsquote nach § 71 Abs. 1 berücksichtigt werden>

Viele Grüße aus der Lüneburger Heide
Hansjörg Wittschieber
Schwerbehindertenvertrauensmann


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