Berechnung der Beschäftigungsquote nach § 71 SGB IX Leiharbeiter (Leih- bzw. Zeitarbeit)
Hallo zusammen,
wenn im Betrieb 60 Arbeitsplätze dauerhaft über das Jahr mit wechselnden Leiharbeitnehmern besetzt werden, müssen diese Arbeitsplätze bei der Berechnung der Beschäftigungsquote nach § 71 Abs. 1 berücksichtigt werden>
Viele Grüße aus der Lüneburger Heide
Hansjörg Wittschieber
Schwerbehindertenvertrauensmann