Berechnung der Beschäftigungsquote nach § 71 SGB IX Leiharbeiter (Leih- bzw. Zeitarbeit)

pit47, Monday, 22.12.2008, 09:34 (vor 5613 Tagen) @ pit47

Hallo Bernhard,
gilt der § 81 SGB IX auch dann, wenn der Arbeitsplatz mit wechselnden Leiharbeitnehmern jeweils für 1 Woche beantragt wird. Angeblich kann unsere Geschäftsleitung immer nur eine Planung für 1 Wochen machen, weil unser einziger Kunde das Arbeitsvolumen immer nur für 1 Woche vorgibt. Zum Beispiel, in der KW 01 sind 1.000 Stunden geplant und in der KW 01 kommt dann die Vorgabe für KW 02 mit 4.500 Stunden u.s.w..
Im Jahresmittel ergeben sich dann ca. 60 Arbeitsplätze die mit wechsenden Leiharbeitnehmern jeweils für eine Woche besetzt werden.
Unser BR hat nach § 92a BetrVG schon verlangt, dass mindestens 30 Mitarbeiter für diese Tätigkeiten eingestellt werden.
Aber GL hat gesagt, es könnte nicht vorausgesagt werden, ob dieses Arbeitsvolumen jede Woche von unseren Kunden verlangt wird.

Ich wünsche allen ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in "Neue Jahr".

Hansjörg


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