Brauche Hilfe bei Antrag auf Freistellung von Mehrarbeit (Freistellung)

hackenberger, Friday, 19.12.2008, 09:21 (vor 5617 Tagen) @ shotokan-man

Hallo Markus,

in solchen Fällen rate ich immer, den AG aufzufordern den Beweis für seine Aussage zu bringen. Hier also den erwähnten Beschluss des BVerwG vorzulegen.

Ich wäre an diesem "Beweis" sehr interessiert!

Aber hier einmal ein Auszug aus dem Kommentar von [link=http://shop.wolterskluwer.de/wkd/product/31146000/>sid=ff6rjb9su70frrnlearro4m583]Knittel[/link] zum § 124 SGB IX.

Rn 4.
Neben Arbeitern und Angestellten können auch Beamte Freistellung von Mehrarbeit verlangen. Nach § 72 BBG i. V. m. § 1 Abs. 1 AZV beträgt die regelmäßige Arbeitszeit 38,5 Stunden wöchentlich (landesrechtliche Regelungen sehen z. T. 40 Stunden oder mehr vor). Sie darf außer bei Wechselschichten acht Stunden täglich nicht überschreiten. Allerdings erlaubt § 3 AZV abweichende Einteilungen der regelmäßigen Arbeitszeit. Als Mehrarbeit wird in § 72 Abs. 2 BBG die Überschreitung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit gewertet (ab fünf Stunden Mehrarbeit im Monat Freizeitausgleich gem. § 72 Abs. 2 Satz 2 BBG; vgl. auch § 7 Abs. 1 Satz 1 AZV).

Markus, ich würde den AG aber nun erst einmal nach seiner Rechtsgrundlage fragen und um Vorlage dieser bitten, und dann ggf. auf die hier aufgeführte Rechtsgrundlage verweisen.


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