Nichteinladung schwb Vorstellungsgespräch (AGG)

sedov, Wednesday, 14.01.2009, 10:06 (vor 5593 Tagen)

Hallo,

erst noch allen ein gesundes und erfolgreiches 2009!

Heute habe ich keine Frage, sondern eine wichtige Mitteilung an alle!

Ein Verstoss gegen das AGG soll die Nichteinladung von schwb Menschen sein! Richtig, aber:
...und nun werde ich Euch eine wahre Begebenheit vor dem Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht erzählen:

Bewerbung abgegeben, AG Bescheid über Urlaub gegeben und Telnr hinterlassen, falls Vorstellungsgespräch in die Urlaubszeit fallen sollte. Anruf von stellv SBV bekommen, dass sich Zeit des Vorstellungsgesprächs ändert, aber keine Einladung des AG.
Da aber nun bekannt war, wann und wo, Vorstellungstermin doch wahrgenommen.
---DAS IST EIN RIESENGROßER FEHLER!!!--
Das AG und LG haben kein Verstoß gegen AGG feststellen können, da "Fehler"(Nichteinladung) selbst geheilt wurde (durch Erscheinen).
Auch sehen die Gerichte Qualifikation (AL I+II)(=schwb Mensch) und Berufsjahre (z.B. kein AL II, aber 20 Jahre Berufserfahrung)(=nicht schwb Mensch) als fast gleichwertig an.

Also Vorsicht!!! So einfach wie das immer klingt ist es nicht!
Trotzdem: Nicht aufgeben, je mehr kämpfen, desto mehr werden irgendwann gehört!

LG sedov


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion