Nichteinladung schwb Vorstellungsgespräch (AGG)

sedov, Wednesday, 14.01.2009, 19:52 (vor 5593 Tagen) @ hackenberger

Hallo,

ist alles richtig und ok. War auch alles so, wollte nur eben Kurzfassung bringen und eigentlich nur verdeutlichen, dass es eben nicht so einfach ist, wie es klingt und dass viel mehr Fakten beachtet werden müssen. Daher immer vorher gut beraten lassen! Obwohl da schon die erste Hürde liegt! Trotz Gewerkschaft, SBV, PR, Anwälte etc., nicht die ganz korrekten Auskünfte erhalten.
Ich wollte nichts und niemand anprangern, sondern nur aufmerksam machen, dass hier mit Vorsicht herangegangen werden muss (demnächst also doch besser ausführlicher).

Gruß sedov


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