Einstellung von Leih- und Zeitarbeitnehmer (Leih- bzw. Zeitarbeit)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Saturday, 24.01.2009, 10:53 (vor 5580 Tagen) @ rjkrgbg

Hallo Reinhold,

» Wie weit ist hier die Schwerbehindertenvertretung oder der Betriebsrat zu beteiligen>
Guck hier: http://www.schwbv.de/einstellung.html
und hier: http://www.schwbv.de/urteile.html#Einstellung

» Sind wir auch bei den Auswahlgespärchen zu beteiligen>
Ja.

» Haben wir auch hier Einblick in die Einstellungsunterlagen>
Ja.

» So wie es aber ausschaut bekommt der Arbeitgeber hier nicht viel
» Unterlagen! Nur ein DIN A4-Blatt mit den notwendigsten Daten! Sehr sehr
» wenig steht hier drauf. Auch kein Hinweis von einem GdB!
Der BR müssen nach §99 (1) BetrVG alle relevanten Daten vorgelegt werden (dies werden deine Koll. nächste Woche lernen ;-).
Wenn der AG nur ein "Blatt" hat, dann muss er sich bemühen mehr vom Verleiher zu bekommen.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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