Wochenendarbeit (Lektüre / Gesetze)

Sander, Niedersachsen, Tuesday, 27.01.2009, 14:20 (vor 5578 Tagen)

Guten Tag,

ich melde mich mit einer Frage, die ich so nicht gefunden habe.

Wir haben zwei eigenständige, rechtlich getrennte Betriebe in einem Gebäude. Wenn in einem Projekt (Call Center) Telefonkontakter fehlen, wird auch gerne mal von A nach B ausgeliehen. So geschehen mit einem schwerbehinderten Kollegen, der mit der Situation an sich sehr zufrieden ist. Allerdings wird die Abteilung jetzt in einen alten Standort verlagert (1,5 km entfernt und nicht das Problem) und außerdem wird die Arbeitszeit von Mo - Fr von 08:00 - 16:45 auf Di - Sa von 08:00 - 16:45 verändert. Wir haben eine Betriebsvereinbarung die dem widerspricht. Die gilt ja aber nicht für die ausgeliehenen Kollegen. Der dortige BR hat keine diesbezügliche Betriebsvereinbarung und das Arbeitszeitgesetzt bezieht sich meines Wissens nur auf 15 freie Sonntage im Jahr. Was tun>>>

Vielen Dank
Sander


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