Wochenendarbeit (Lektüre / Gesetze)

hackenberger, Tuesday, 27.01.2009, 14:30 (vor 5578 Tagen) @ Sander

Hallo Sander,

dieses hier ist ein betriebsverfassungsrechtliches Thema, also ein Thema des BR.

Die SchwbV wäre hier nur gem. § 95 (2) und ggf. i.V. mit § 81 (4) betroffen/ zu beteiligen.

Also, Gespräch mit dem BR, er soll bitte darauf achten, dass zum einen das BetrVG und auch das ArbZG eingehalten werden. Bei Verdacht von Verstößen gegen das ArbZG, kann jeder AN und oder BR/SchwbV die zuständige Aufsichtsbehörden einbinden/ anrufen/ informieren.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion