Neuwahlen SBV notwendig zuzüglich Fusion (Wahlen)
Hallo Schorla,
» Ist es nun richtig, dass wir dieses Jahr noch neu wählen müssen oder gilt
» für uns auch erst 2010.
Für eine Neuwahl besteht keine Veranlassung. Der gesetzlicher Wahltermin könnte somit eingehalten werden.
Du hast ein Übergangsmandat - siehe hier: http://www.schwbv.de/wahlen_uebergangsmandat.html
Du (und deine Vertreter) könnt aber durch Rücktritt nach der Fusion für eine Neuwahl ausserhalb des gesetzlichen Wahltermins sorgen.
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Herzlichen Gruß
Hans-Peter