Neuwahlen SBV notwendig zuzüglich Fusion (Wahlen)
» Hallo Schorla,
»
» » Ist es nun richtig, dass wir dieses Jahr noch neu wählen müssen oder
» gilt
» » für uns auch erst 2010.
» Für eine Neuwahl besteht keine Veranlassung. Der gesetzlicher Wahltermin
» könnte somit eingehalten werden.
» Du hast ein Übergangsmandat - siehe hier:
» http://www.schwbv.de/wahlen_uebergangsmandat.html
»
» Du (und deine Vertreter) könnt aber durch Rücktritt nach der Fusion für
» eine Neuwahl ausserhalb des gesetzlichen Wahltermins sorgen.
Hallo,
und Danke für die Rückmeldung, jedoch ist hier nicht ein Betriebsübergang gemeint. 