Neuwahlen SBV notwendig zuzüglich Fusion (Wahlen)

Schorla73, NRW, Monday, 16.02.2009, 11:03 (vor 6456 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

» Hallo Schorla,
»
» » Ist es nun richtig, dass wir dieses Jahr noch neu wählen müssen oder
» gilt
» » für uns auch erst 2010.
» Für eine Neuwahl besteht keine Veranlassung. Der gesetzlicher Wahltermin
» könnte somit eingehalten werden.
» Du hast ein Übergangsmandat - siehe hier:
» http://www.schwbv.de/wahlen_uebergangsmandat.html
»
» Du (und deine Vertreter) könnt aber durch Rücktritt nach der Fusion für
» eine Neuwahl ausserhalb des gesetzlichen Wahltermins sorgen.

Hallo,
und Danke für die Rückmeldung, jedoch ist hier nicht ein Betriebsübergang gemeint. :-)


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