Mehr Arbeit = Mehrarbeit? (Allgemeines)
Hallo Jürgen II,
» Wie definiert man den Begriff Mehrarbeit> Mehrarbeit = Überstunden>
Vorsicht, nicht aufs Glatteis führen lassen! "Mehrarbeit" gem. $ 124 SGB IX ist nicht gleichbedeutend mit Überstunden, die zusätzlich zur tarifvertraglich festgelegten Wochenarbeitszeit anfallen! Als Mehrarbeit gilt hier vielmehr nur die Arbeitszeit, die über die in § 3 ArbZG festgeschriebenen durchschnittlichen 8 Stunden pro Werktag hinausgeht.
Die von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) herausgegebene Broschüre "ABC Behinderung und Beruf" beschreibt das so:
"Definition der Mehrarbeit: Mehrarbeit nach § 124 SGB IX ist diejenige Arbeit, welche über die normale gesetzliche Arbeitszeit von 8 Stunden
werktäglich hinausgeht. Die individuell vereinbarte oder tarifliche regelmäßige Arbeitszeit stellt damit keinen geeigneten Maßstab für die Bestimmung des Begriffs der Mehrarbeit nach § 124 SGB IX dar. Deshalb muss auch die Möglichkeit, nach § 3 Satz 2 ArbZG die Arbeitszeit auf bis zu 10 Stunden täglich zu verlängern, außer Betracht bleiben (BAG, Urteil vom 03.12.2002 9 AZR 462/01; BAG, Urteil vom 21.11.2006 9 AZR 176/06).
Überstunden bedeuten deshalb nur dann Mehrarbeit nach § 124 SGB IX, wenn die 8-Stunden-Grenze überschritten wird."
Hier ist die Broschüre zu finden:
http://www.integrationsaemter.de/files/601/Screen_ABC_ohne_Gesetze.pdfhttp://www.integrationsaemter.de/files/601/Screen_ABC_ohne_Gesetze.pdf
Gutes Gelingen und viele Grüße
Nicole