Re: Minderleistungsantrag-Höhe d.Zuschüsse? (Allgemeines)

Andrea W., Friday, 11.02.2005, 09:48 (vor 7016 Tagen) @ Andrea

Hallo Bernhard,
herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Zu Deinen Hinweisen: Die Pflichtquote ist erfüllt, der berufsbegleitende Dienst bereits tätig. Da der Betroffene auch bei einer Umsetzung in einen anderen Bereich nicht ohne Betreuung etc. bleiben kann, u.a. aufgrund seiner Konzentrationsschwäche, hoffe ich, dass meinem Antrag in ausreicheder Höhe statt gegeben wird. Ein ordentlicher Zuschuss könnte denArbeitgeber doch recht sanft und willig stimmen, so dass ich den Behinderten zumindest noch bis zu seiner Rente halten könnte, sofern mir dieser durch sein Verhalten keinen Strich durch die Rechnung macht.
Bis demnächst wieder mal
Andrea W.


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