Behinderungsbedingte Fehlzeiten und Kuraufenthalte (Allgemeines)
» Als Schwerbehindertenvertretung im öffentlichen Dienst erreichte mich eine
» Anfrage zur Anrechnung von Fehlzeiten. Ich weiß, dass behinderungsbedingte
» Fehlzeiten gesondert ausgewiesen werden können. Leider finde ich aber
» keinerlei Hinweise darauf, welchen Vorteil das haben könnte.
»
» Außerdem wüsste ich gerne, ob Rehabilitationsmaßnahmen und Kuraufenthalte
» als krankheitsbedingte Fehlzeiten angerechnet werden dürfen. Und wenn
» nicht, wie werden sie dann "verbucht">
Hallo Sonne,
Mir ist keine Regelung im ÖD bekannt, wie behinderungsbedingte Fehlzeiten gesondert ausgewiesen werden sollen, also vom AG her.
Im AGG (besser bekannt als Antidiskriminierungsgesetz, Diskriminierung, das heißt Jemand wird anders behandelt (in der regel schlechter), als andere.) steht, dass niemmand auf Grund einer Behinderung anders behandelt werden darf als ein z.B. "Gesunder".
Nun in diesem Zusammenhang ist es für den Betroffenen wichtig, dass er belegen kann, dass eine Krankheit/Fehlzeit Behinderungsbedingt ist.
Kann z.B. durch Vermerk auf dem gelben/rosa Zettel geschehen, den der behandelnde Arzt für die KK (nicht auf dem für den AG) ausstellt. Der Betroffene sollte sich dies auf einer eigenen Liste auf schreiben und aufbewahren.
Wenn nun denn z.B. eine Kündigung wegen häufiger Fehlzeiten kommmt, so kann er behinderungsbedingte Fehlzeiten als entsprechend AGG nicht zu berücksichtigend geltend machen.
Dieser Rückgriff auf das AGG gilt übrigens für alle Behinderungen, auch für die, die zu keinem rechtswirksamen GdB nach SGB IX führen, weil z.B. nur ein GdB von 10 zuerkannt wird.
Hierdurch ist aber eine Behinderung amtlich anerkannt!!
Das Agg schreibt nichts von irgendeiner Behinderungs/GdB Höhe, sondern kennt nur das Wort Behinderung und das taucht amtlich schon bei einem GdB von über Null auf.
Also ist aus Sicht des AGG schon ein ANtrag auf SB von hoher Bedeutung, der zu einem GdB im Bescheid führt, der nach SGB IX keinerlei Auswirkungen hat.
Nein, aber eine offizielle Verpflichtung zur Auflistung von Behinderungsbedingte Fehlzeiten im Zuständigkeitsbereich des AG ist mir nicht bekannt.
Ob ohne diesen Vermerk des Arztes auf der Meldung an die KK später eine AUflistung behinderungsbedingter Fehlzeiten möglich ist, bezweeifle ich.
Dies ginge ja wohl in manchen Fällen viele MMonate und eventuell sogar JAhre zurück. Da schleichen sich ohne solch einen Vermerk zuviele Ungenaue (zu Ungunsten des AN ) ein.
Vielleicht weiß ja eein anderer noch Regelungen zu diesem Thema, die den AG zwingen solche Listeen zu führen. Würde dann allerdings notwendig sein, dass der AG dann auch über alle Gdb`s und seien sie noch so gering Bescheid bekomt.
Gruß Ede