Behinderungsbedingte Fehlzeiten und Kuraufenthalte (Allgemeines)
Hallo zusammen,
zu dieser Thematik, habe ich einen Fall in Zusammenhang mit der LOB im öffentlichen Dienst.
Durch einen Reha-Aufenthalt erhöhte sich die Zahl der Fehltage um 26 Tage. Zieht man die Sams- u. Sonntage ab, bleiben 20 Tage. Die Fehltage erhöhten sich dadurch insgesamt auf 38 Tage. Abzug durch die Regelung in der DV LOB 30 Tage, bleibt eine Überschreitung von 8 Tagen. Durch diese 8 Tage ergab sich eine Minderung des Leistungsentgelts von ca. 90 Euro.
Ich bin der Meinung, dass dies nicht Rechtens ist, kann's aber nicht so recht begründen. Ein Reha-Aufenthalt der behinderungsbedingt entsteht und zur Erhaltung der Arbeitskraft nötig ist, darf doch niemandem zum Nachteil gereichen, oder>
Vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen.
Vielen Dank