Re: taubheit (Fragen zu einer Behinderung)

Sozialportal ⌂, Stuttgart, Tuesday, 15.02.2005, 08:05 (vor 7013 Tagen) @ traute

Hallo TG,
zur Argumentation benötigst du alle medizinischen Unterlagen.
Die Gutachtertabelle findest du unter http://www.sozialportal.de in der Rubrik SB-Vertretung.

Bei beidseitiger Taubheit gibt es momentan einen GdB von 80-100, je nachdem, ob dadurch auch sprachbehindert oder nicht.
Zudem müsste man Akteneinsicht beim Versorgungsamt anfordern, damit du weißt, was und wie die bewertet haben.

Im übrigen würde ich die Sache gleich weitergeben an einen Sozialverband wie den VdK oder SovD. Die haben Rechtsreferendare, die sich mit dem Thema auskennen. Du könntest nur einen Widerspruch schreiben. Wenn der abgelehnt wird, muß Klage eingereicht werden. Den Schuh zieh dir bitte nicht an!!!
Gib deiner Kollegin den Rat, schnell einen Verband wie genannt aufzusuchen oder einen Rechtsanwalt, der sich mit Sozialrecht auskennt.

Grüße
J.Schmitt


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