Re: taubheit (Fragen zu einer Behinderung)

traute, Tuesday, 15.02.2005, 19:43 (vor 7012 Tagen) @ traute

hallo,
danke für die info. das war mir bereits bekannt. der sozialaverband hier ist leider sehr schwach, wie ich mehrmals feststellem mußte. ich habe schon mehr als eine klage abgefaßt und durchgezogen.
med. unterlagen über hörtest waren bereits beigelegt. andere unterlagen aus der kindheit gibt es nicht, da ehemaige ddr bürgerin. immerhin ist die feststellung rückwirkend ab 1976.
anwälte kenne sich bedauerlicherweise mit SGB IX auch nicht aus und eiern nur rum, kassieren geld für nichts. meine traurige erfahrung.
dann werde ich mir jetzt wohl selbst eine formulierung basteln. ich finde GdB 20 für taubheit einohrig mit beidseitiger hörgeräteversorgung zu wenig.
gruß, TG


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