Erstausstattung der Schwerbehindertenvertretung (Hilfsmittel)

vivi021098, Tuesday, 24.03.2009, 14:30 (vor 5515 Tagen)

1. Frage
Unsere Schwerbehindertenvertretung (SBV)ist erst seit letztem Freitag im Amt. Unter Bezug auf welchen Paragraphen im Sozialgesetzbuch - oder andere Bezüge, können wir unseren Arbeitgeber um Ausstattung mit einem Notebook mit Internetanschluss und ein Mobiltelefon bitten. Dasselbe gilt für eine Grundausstattung Bürobedarfe und eine Örtlichkeit, für unsere Arbeit und zugleich der Möglichkeit vertrauliche Unterlagen sicher unterzubringen.
Haben wir denn auf all das, insbesondere den PC, einen Rechtsanspruch>
2. Frage
Wer hilft uns bei Fragen> Z.Bsp. Ansprechpartner im Integrationsamt usw..

Vielen Dank für Eure Hilfe
vivi021098


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