Erstausstattung der Schwerbehindertenvertretung (Hilfsmittel)

hackenberger, Thursday, 26.03.2009, 01:46 (vor 5513 Tagen) @ vivi021098

Hallo "vivi021098",

hier noch einige Hinweise zu Rechtssprechung, sie betrifft zwar BR ist aber so auch auf SchwbV anwendbar:

Handy bei häufiger Abwesenheit des Betriebsratsvorsitzenden!
ArbG Karlsruhe, 11.6.2008 - Az: 4 BV 15/07
In diesem Urteil war der BRV mehr als 40% der Jahresarbeitszeit auf Grund Betriebsratsämter ortsabwesend.

Anspruch des Betriebsrats auf Überlassung eines PC.
BAG, Beschl. v. 16.05.2007, 7 ABR 45/06, B+P 2008, 104 = NZA 2007, 1117;
LAG Köln, Beschl. vom 09.01.2008 - 7 TaBV 25/07, BB 2008, 1505 = AuA 2008, 495
LAG München, Beschluss vom 19.12.2007, 11 TaBV 45/07 = AiB 2008, 545-546

Aber Erforderlichkeit stets zu prüfen!


PS: Bitte auch diese beiden Einträge lesen und beachten, es hilft uns allen.;-)
[link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=8551]Bitte um notwendige/ hilfreiche Hinweise![/link]

und
[link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=4313]Anleitung - bitte unbedingt vorher Lesen!!![/link]


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