Erstausstattung der Schwerbehindertenvertretung (Hilfsmittel)
Hallo "vivi021098",
hier noch einige Hinweise zu Rechtssprechung, sie betrifft zwar BR ist aber so auch auf SchwbV anwendbar:
Handy bei häufiger Abwesenheit des Betriebsratsvorsitzenden!
ArbG Karlsruhe, 11.6.2008 - Az: 4 BV 15/07
In diesem Urteil war der BRV mehr als 40% der Jahresarbeitszeit auf Grund Betriebsratsämter ortsabwesend.
Anspruch des Betriebsrats auf Überlassung eines PC.
BAG, Beschl. v. 16.05.2007, 7 ABR 45/06, B+P 2008, 104 = NZA 2007, 1117;
LAG Köln, Beschl. vom 09.01.2008 - 7 TaBV 25/07, BB 2008, 1505 = AuA 2008, 495
LAG München, Beschluss vom 19.12.2007, 11 TaBV 45/07 = AiB 2008, 545-546
Aber Erforderlichkeit stets zu prüfen!
PS: Bitte auch diese beiden Einträge lesen und beachten, es hilft uns allen.
[link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=8551]Bitte um notwendige/ hilfreiche Hinweise![/link]
und
[link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=4313]Anleitung - bitte unbedingt vorher Lesen!!![/link]