Vermittlung (Leih- bzw. Zeitarbeit)

hackenberger, Saturday, 28.03.2009, 11:49 (vor 5517 Tagen) @ manu-franken

Hallo "manu-franken",

sofern ihr noch keine SchwbV habt, aber die Voraussetzungen zur Wahl einer SchwbV gem. § 94 (1) SGB IX ".."wenigstens fünf schwerbehinderte und / oder gleichgestellte Menschen nicht nur vorübergehend beschäftigt sind.." gegeben sind rege doch eine Wahl an. Es ist wichtig, immer dort wo es rechtlich möglich ist, eine SchwbV zu wählen. Nur so können die Rechte der schwerbehinderten und gleichgestellten Mitarbeiter optimal wahrgenommen/ umgesetzt werden.

Sollte es diesbezüglich noch Fragen geben, hier auf diesen Webseiten findest Du dann die notwenigen Infos und auch Unterstützung.


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