Fallstricke bei Voll-/Teilrente (Rente / Pension / ATZ)

hackenberger, Wednesday, 15.04.2009, 22:36 (vor 5498 Tagen) @ pacodecolonia

Hallo "Pacodecolonia",

aus Rentenfragen sollte sich eine SchwbV immer heraushalten. Es gehört nicht zu ihrem Aufgabenfeld. Hier geht es um eine lebenslange Versorgung. Eine fehlerhafte Auskunft mag sie auch noch so gut gemeint gewesen sein, kann massive Folgen für die/ de Betreffende(n) haben. Für Rentenfragen gibt es Fachleute bei der DRV oder ggf. VdK.

Eine Falschauskunft könnte hier auch für die/ den Auskunftgebende(n) Regressansprüche nach sich ziehen.

Der Betriebsarzt unterliegt wie jeder Arzt der ärztlichen Schweigepflicht. Er darf dem AG nur mitteilen, ist für die vorgesehene Tätigkeit gesundheitlich geeignet oder nichtgeeignet. Weiter darf er Anregungen zur Gestaltung des Arbeitsplatzes/ -umfeldes machen.

Den Betriebsarzt hier nicht vollumfänglich zu informieren, könnte sich also auch nachteilig auswirken. Nämlich dann, wenn der Betriebsarzt auf Grund der mangelnden Infos keine optimale Anregungen für einen entsprechenden Arbeitsplatz geben kann. Dann in Folge seiner Kenntnis nur die Aussage treffen kann, nicht geeignet was dann eine Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses bedeuten kann.


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