anspruch auf 5 zusätzliche urlaubstage?????????????? (Zusatzurlaub)

hackenberger, Wednesday, 22.04.2009, 23:34 (vor 5506 Tagen) @ sanja

Hallo Sanja,

eigentlich sind wir kein Forum für Betroffene sondern für BR/SchwbV usw.

Doch in diesem Fall helfen wir auch hier mit einem Rat gerne.

Du hast Recht, selbstverständlich stehen Dir die 5 Tage Zusatzurlaub gem. § 125 SGB IX zu. Es darf aus diesen Gründen auch kein Lohn gemindert werden.

Ich schätze aber, dass Du Hilfe Unterstützung benötigst. Da es keinen BR gibt wäre bestimmt eine Mitgliedschaft in der Gewerkschaft hilfreich. Sie würde Dir zu mindest Rat geben können und ggf. Rechtsschutz.

Du solltest Dir Unterstützung holen. Ggf. auch über/beim VdK oder Anwalt. Der sollte auch prüfen ob Dir nicht Ansprüche zustehen könnten, da der AG Dir offenbar wissentlich die ganzen Jahre den zustehenden Zusatzurlaub vorenthalten hat.

Die Aussagen des AG könnten auch ein Indiz dafür sein, dass hier möglicher Weise ein Verstoß gegen das AGG von Seiten des AG vorliegt.

Du wirst wohl ohne Rechtsschutz noch Schwierigkeiten bekommen, wenn Du Deine Rechte in Anspruch nimmst.

Gewerkschaftsmitglieder haben den hier notwenigen/ angebrachten Rechtsschutz.


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