anspruch auf 5 zusätzliche urlaubstage?????????????? (Zusatzurlaub)

hackenberger, Thursday, 23.04.2009, 21:49 (vor 5515 Tagen) @ sanja

Hallo "sanja",

hier kommt es u.a. darauf an, ob der AG Kenntnisse vom Anspruch hatte und ob Du deinen Anspruch ihm gegenüber geltend gemacht hast. Dann könnte eine Chance auf Ersatz/ Schadenersatz ggf. bestehen.

Hier kann ich Dir nur raten, zu prüfen ob Du hier rechtliche Unterstützung (Anwalt) in Anspruch nehmen kannst/ willst. Vielleicht auch einmal beim VdK oder Gewerkschaft beraten lassen.

Überlegt euch auch einmal ob ihr nicht doch einen Betriebsrat wählen wollt, ab 5 Wahlberechtigten ist dieses möglich. Gleiches gilt bezgl. der Wahl einer Schwerbehindertenvertretung. Auch hier prüfen ob eine Wahl möglich ist, also 5 Wahlberechtigte (Schwerbehinderte und/ oder Gleichgestellte).

Auch die Einbindung der Gewerkschaft, bedeutet Mitgliedschaft solltet ihr euch ernsthaft überlegen.

Gerade bei in der aktuellen Situation ist eine Gewerkschaft und BR / SchwbV sehr wichtig.

Kontextlink:
[link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=5199#p5202]Rückwirkung bei Zusatzurlaub>[/link]


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