Kenntnisnahme von Amtsärztliche Untersuchung (Allgemeines)

Fragen:, Wednesday, 23.02.2005, 08:48 (vor 7028 Tagen)

Nun meine Frage:

Muss der Schwerbehindertenbeauftragte beteiligt werden, wenn jemand der schwerbehindert ist zu einer amtsärztlichen Untersuchung geschickt werden soll.

Es kann ja sein, dass der Schwerbehinderte das garnicht möchte, dass andere Personen von seinem Gesundheitszustand erfahren.

Rechtsgrundlage dafür könnte § 95 II SGB IX sein:
Der Arbeitgeber hat die Schwerbehindertenvertretung in allen Angelegenheiten, die den einzelnen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berühren unverzüglich und umfassend zu unterrichten und vor einer Entscheidung anzuhören, er hat ihr die getroffene Entscheidung unverzüglich mitzuteilen.

Danke für Eure Hilfe! Gibt es Online Kommentare zum SGB IX >


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