Re: Kenntnisnahme von Amtsärztliche Untersuchung (Allgemeines)
Ja ich meine die Schwerbehindertenvertretung. Nur war meine Frage genau andersrum, ob die Schwerbehindertenvertretung gehört werden muss.
Beim NPersVG muss der Personalrat auch nicht gehört werden, wenn es um amtsärztliche Untersuchungen geht, da es in das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen eingreift.
Fraglich ist nur, ob es sich beim SGB IX im Schwerbehindertenrecht konkludent verhält.