Re: Kenntnisnahme von Amtsärztliche Untersuchung (Allgemeines)
Hallo >>>>>>
Du meinst mit "Schwerbehindertenbeauftragte" vermutlich die Vertrauensperson der Schwerbehinderten oder>
Möchte der AG einen MA dem Betriebsarzt vorstellen, so ist dieses eine personelle Maßnahme die unter den § 95 fällt. Weiter unterliegt auch der Betriebsarzt wie jeder andere Arzt oder medizinische Dienst auch der ärztlichen Schweigepflicht.
Es darf daher an den AG nur eine Info gehen "Arbeitsfähigkeit/unfähigkeit besteht ja oder nein". Weiter muss der AG auch einen berechtigten Grund für die Vorstellung beim Betriebsazt haben. Es kann also nicht einfach jeden Schwerbehinderten dem Betriebsarzt vorstellen.
Bernhard