Re: Kenntnisnahme von Amtsärztliche Untersuchung (Allgemeines)

hackenberger, Wednesday, 23.02.2005, 19:06 (vor 7027 Tagen) @ Fragen:

Hallo >>>>>>

Du meinst mit "Schwerbehindertenbeauftragte" vermutlich die Vertrauensperson der Schwerbehinderten oder>


Möchte der AG einen MA dem Betriebsarzt vorstellen, so ist dieses eine personelle Maßnahme die unter den § 95 fällt. Weiter unterliegt auch der Betriebsarzt wie jeder andere Arzt oder medizinische Dienst auch der ärztlichen Schweigepflicht.

Es darf daher an den AG nur eine Info gehen "Arbeitsfähigkeit/unfähigkeit besteht ja oder nein". Weiter muss der AG auch einen berechtigten Grund für die Vorstellung beim Betriebsazt haben. Es kann also nicht einfach jeden Schwerbehinderten dem Betriebsarzt vorstellen.

Bernhard


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