Outsourcing (Allgemeines)

Apanatshi, Bayern, Wednesday, 29.04.2009, 13:54 (vor 6386 Tagen)

Hallo liebe Interessensvertreter,
hier mal wieder eine Frage, zu der ich trotz Suchfunktion nichts finde.
In unserem Haus wird eine Abteilung zum 01.05.09 ausgegliedert, sprich die bisher dort Beschäftigten gehören nicht mehr zu unserem Betrieb sondern es handelt sich um einen neuen Arbeitgeber. In diesem Bereich befinden sich auch Schwerbehinderte. Wie lange nach Betriebsübergang ist die Schwerbehindertenvertretung und der Betriebsrat eigentlich noch mit für diese Personen zuständig> Soweit ich weiß, gibt es hier doch eine bestimmte Übergangsfrist von etwa 3 Monaten> Hab aber keine fundierte Quelle dazu gefunden. Da es sich konkret um einen evtl. Kündigungsfall aus krankheitsbedingten Gründen in diesem Personenkreis handelt, werde ich ggf. nochmal gefragt sein.
Vielleicht kann mir jemand sagen, wo ich das im SGB IX finden kann>

Vielen Dank bis dahin
Andrea


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