Outsourcing (Allgemeines)

Apanatshi, Bayern, Wednesday, 29.04.2009, 14:09 (vor 6386 Tagen) @ Apanatshi

Jetzt antworte ich auf meine Anfrage doch gleich selber, bin durch Zufall auf folgendes gestoßen:
Soweit ich verstanden habe (bezugnehmend auf § 321 BetrVG und § 613 a BGB Betriebsübergang) übernimmt der bisherige Betriebsrat die Geschäfte für eine Dauer von längstens 6 Monate, dann dürfte das auch für die SBV zutreffen.
Sollte jemand aber noch was detailliertes im SGB IX finden, wäre ich dankbar.

Gruß Andrea


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