Re: Rechte bei Antrag auf Feststellung (Allgemeines)

claudia @, Thursday, 24.02.2005, 14:32 (vor 7026 Tagen) @ Daniel Harant

Ich habe gerade eine neue Mitteilung über Richtlinien zur gleichberechtigten und selbstbestimmten Teilhabe schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen im Berufsleben, Beschluss der Landesregierung von 09.11.04 erhalten. Darin heißt es unter anderem, dass Antragssteller bereits ab den Zeitpunkt der Antragsstellung als Schwerbehinderte oder diesen gleichgestellten behinderten Menschen zu behandeln sind. Ich würde also davon ausgehen, dass eine Teilnahme möglich ist.

Gruß Claudia


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