Re: Rechte bei Antrag auf Feststellung (Allgemeines)
Hallo Daniel,
der Kommentar (Rn 48) zum SGB IX vom Bund-Verlag sagt dazu folgendes:
....Die beschäftigten Arbeitnehmer des Betriebes, die noch nicht als schwerbehinderte Menschen oder Gleichgestellte anerkannt sind, aber einen entsprechenden Antrag auf Anerkennung gestellt haben, können ebenfalls an der Versammlung teilnehmen.
Gruß Hans-Peter