Wahl (Wahlen)
Hallo "friehtz",
» Das soll sich natürlich jetzt ändern.
Das ist eine gute und positive Sache. :ok:
» Da gibt es ein Problem. Von den wahlberechtigten fünf AN fehlt
» wahrscheinlich am Wahltag eine Person.
Ist kein Problem.
» Jetzt meine Frage: Kann die Wahl trotzdem stattfinden> Und wenn ja, unter
» welchen Umständen>
Einfach gem. SchwbVWO.
Bitte unbedingt aufpassen. Ihr müsst auf Grund der von Dir gemachten Angaben "...verteilt auf 20 Standorte bundesweit" zwingend im formellen Wahlverfahren (§1-17 SchwbVWO) wählen.
Also Wahlvorstand einsetzen und dieser muss dann gem. SchwbVWO die Wahl durchführen. Hier kann der Wahlvorstand auch Briefwahl veranlassen, was bei so vielen Standorten und ggf. auch wegen dr Möglichkeit von Abwesenheiten von Wahlberechtigten (z.B. Urlaub/AU) sinnhaft wäre.
Siehe auch BAG, Beschluss vom 16. 11. 2005 - 7 ABR 9/ 05
Also bitte die richtige Wahlform zwingend beachten, den sonst besteht die Gefahr das die Wahl nichtig! wäre. Denn Nichtig wäre sie, wenn sie anders ausgeführt mit Bestimmtheit zu einem anderen Ergebnis geführt hätte.
Zum Thema Wahl siehe hier!