Kuraufenthalt wegen dienstlicher Belange verweigern ??? (Allgemeines)

hackenberger, Wednesday, 20.05.2009, 16:00 (vor 6365 Tagen) @ lskn-sbv

Hallo SBV im LSKN, K. Netzel,

Du bist neu hier, daher erst einmal willkommen. :flower:

Nun zu Deiner Frage:
Was sagt der AG, also die GF>

Man kann eigentlich eine genehmigte Kur nicht verschieben.

Aber wende Dich doch bitte sofort, also gleich, an den Leistungsträger der Kur. Also Karnkenkasse oder falls die Rentenversicherung hier der Leistungsträger an diese. Bitte diese hier um Unterstützung.

Weiter auch einmal den Betriebsarzt hier ansprechen, was er zu dieser Aussage der Vorgesetzten sagt.

Es gibt hier keine besonderen Regelungen für Schwerbehinderte. Man könnte hier sich "nur" auf den § 81 (4) berufen.

PS: Bitte daran denke, das Profil zu ergänzen.
Siehe: [link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=8551]Bitte um notwendige/ hilfreiche Hinweise ...von der Redaktion[/link]


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion