Kuraufenthalt wegen dienstlicher Belange verweigern ??? (Allgemeines)
Hallo,
der AG kann nicht einseitig verlangen, daß die Reha verlegt wird. Eine Verlegung ist nur im Einvernehmen zwischen AN und AG möglich, dem der Leistungsträger der Reha ausdrücklich zustimmen muß.
Eine medizinische Reha ist gem. § 9 EntgFG eine (ausnahmslose) Verhinderung, die einer Arbeitsunfähigkeit nach § 3 gleich zu setzen ist. Gem. § 12 ist dies auch unabdingbar, d. h. es kann nicht durch Arbeits- oder Tarifvertrag etwas anderes geregelt sein.
(Vergl. z. B. ErfK 280 Rd.-Nrn 14ff zu § 9 EntgFG oder Treber, EFZG, Rd.-Nrn 27ff zu § 9)
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&Tschüß
Wolfgang