Gleichstellungsantrag bei Kündigungschutz nach § 9 MuSchG (Gleichstellung)

Rolandfuerth1, Saturday, 13.06.2009, 08:17 (vor 5455 Tagen)

Guten Morgen,

ich habe bereits im "A-Z" nachgelesen, daher nur eine Frage zur Sicherheit, ob ich das richtig interpretiere. Der Sachverhalt:

Eine schwangere Frau, die nach der Entbindung Elternzeit beanspruchen will, stellt eine Gleichstellungsantrag. Dieser wird von der Arbeitsagentur wegen des bereits bestehenden Kündigungsschutzes nach dem MuSchG abgelehnt. M.E. ist das falsch, wenn Nachstehendes aus "A-Z" hier wirklich anwendbar ist:

Auch bei Beamten auf Lebenszeit sowie unkündbaren Angestellten und Arbeitern (auch Mandatsträger wie z.B. BR, PR, SchwbV) kann trotz deren besonderer Rechtsstellung die Hilfe des Schwerbehindertenrechts zur Erhaltung eines Arbeitsplatzes durch eine Gleichstellung angezeigt sein, wenn der behinderte Mensch besondere Umstände vorträgt.
Lesen ich das richtig, d.h., gilt das auch bei Schutz nach dem MuSchG> Denn dann würde ich meiner Kollegin empfehlen, das Widerspruchsverfahren einzuleiten...

vorab danke und viele Grüße
Roland


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