Gleichstellungsantrag bei Kündigungschutz nach § 9 MuSchG (Gleichstellung)
Hallo Bernhard,
danke für die gewohnt
superschnelle Antwort.
Ich denke, ich mahce es so, der Kollegin zu empfehlen, gegen Ende der Elternzeit einen neuen Antrag zu stellen. Erst dann macht`s ja auch Sinn und der Schutz wird dann erst "richtig" benötigt".
Danke vielmals und noch ein schönes Wochenende und viele Grüße
Roland