Gleichstellungsantrag bei Kündigungschutz nach § 9 MuSchG (Gleichstellung)

Rolandfuerth1, Saturday, 13.06.2009, 14:06 (vor 6338 Tagen) @ Rolandfuerth1

Hallo Bernhard,

danke für die gewohnt:-P superschnelle Antwort.:-D

Ich denke, ich mahce es so, der Kollegin zu empfehlen, gegen Ende der Elternzeit einen neuen Antrag zu stellen. Erst dann macht`s ja auch Sinn und der Schutz wird dann erst "richtig" benötigt".

Danke vielmals und noch ein schönes Wochenende und viele Grüße

Roland


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