GSBV/Nachwahlen durch Krankheit der Stellvertreter (Wahlen)

lisbeth, Saturday, 13.06.2009, 12:19 (vor 6339 Tagen)

Hallo miteinander,
ich bin seit 2007 örtl.SBV-Vertrauensfrau in einer großen Klinikum GmbH.
Mein Anliegen ist folgendes:

von 11/2007 - 09/2008 war der GSBV-Vertrauensmann einschließlich seiner gewählten Stellvertreter langzeiterkrankt bzw. das Amt ruhte, folglich war keiner mehr da um die Aufgaben der GSBV wahrzunehmen.
Daraufhin haben die örtl. SBV aus ihren Reihen weitere Stellvertreter berufen und gewählt um die Aufgaben der GSBV wahrzunehmen. Dadurch wurde sichtbar, dass der Vertrauensmann die Arbeit der GSBV, wenn überhaupt, nur mangelhaft ausgeführt hat.
Nach seiner Rückkehr in den Dienst, wurden Gespräche hinsichtlich der Zusammenarbeit GSBV/örtl.SBV und über die Aufgaben der GSBV, geführt, die allesamt fruchtlos blieben.

Der GSBV-Vertrauensmann hat daraufhin überprüft, ob denn unser "Eigenmächtiges Handeln" rechtens war,und ob Nachwahlen hätten stattfinden dürfen.

Mitte dieser Woche bekamen die nachgewählten Stellvertreter eine Ladung vom Arbeitsgericht, um die Nichtigkeit der Wahl feststellen zu lassen.
Ende des Monats ist der Termin.

Lt. Gesetz ist diese Wahl ungültig, da noch 3 Stellvertreter im Amt waren, und kann für "Nichtig" erklärt werden.
Gibt es irgendwo, irgendeinen Hinweis, Kommentar,Urteil oder dergleichen auf unsere besondere Lage>

Ich bin mehr als gespannt auf eure Antworten, zumal ich selbst betroffen bin.

Liebe Grüße Lisbeth


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion