GSBV/Nachwahlen durch Krankheit der Stellvertreter (Wahlen)
Hallo Lisbeth,
erst einmal als Neue hier willkommen.:flower:
Nun zu Deinem Anliegen.
Es ist leider so, es hätten keine Nachwahlen stattfinden dürfen. Denn es waren Stellis gewählt. Eine Neuwahl/Nachwahl von Stellis geht immer nur, wenn kein Stelli gewählt ist.
Hier hätten also die Stellis ihre Mandate niederlegen müssen. verhindeurng auch durch Krankheit ist kein Grund für Neu-/ Nachwahl.
Sieh hier unter Kein Stellvertreter mehr da - und nun>
Daher ist es imme rwichtig genügend Stellis zu wählen.
So bleibt vermutlich nur der Weg des abwartens bis zum nächsten regulären Wahltermines. Dann könnt ihr ja eine ganz neue GSchwbV wählen.
Denn es dürfte wohl auch keine Chance geben der gewählten GSchwbV das Mandat entziehen zu lassen. Es ist bei SchwbV/GSchwbV nur in ganz schwerwiegenden Fällen möglich diesen das Mandat entziehen zu lassen. Also bewusste schwerwiegende Verletzung mit Nachteilen für Betroffene gegen die Plichten gem. SGB IX.
PS: Aber gleich auch eine Bitte.
Bitte ergänze Dein [link=http://www.schwbv.de/forum/user.php>id=1052]Profil[/link].
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Ich gehe einmal davon aus, dass das ArbG feststellen wird, dass die Wahl nicht statthaft war, da eine gewählte GschwbV bestand. Es wird dann wohl feststellen, dass die "alte" gewählte GSchwbV weiter im Mandat ist.