Re: Freistellung von Nachtdiensten/Rufbereitschaftsdiensten (Allgemeines)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Tuesday, 01.03.2005, 19:48 (vor 7000 Tagen) @ Andrea W.

Hallo Andrea,
die Frage ist ohne Kenntnis der genaueren Umstände schwierig zu beantworten.

Trotzdem ein Versuch:
Der Fakt "Brustkrebs" (in welchem Stadium auch immer) alleine ist schwierig als Begründung zu verwenden.

Die Begründung kann nicht die Krankheit (Brustkrebs) sein.
Begründung kann nur die <b>Auswirkung</b> der Krankheit sein!!
Dies kann dann, wenn überhaupt, nur der Facharzt unter Einbeziehung des Arbeitablaufes und Arbeitssplatzes.

Zu bedenken ist dabei auch immer, dass wenn einer "freigestellt" wird, ein anderer dafür den Dienst übernehmen muss.

Gruß Hans-Peter


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