Namensliste schwerbehinderter Mitarbeiter (Allgemeines)

Kali, NRW, Friday, 19.06.2009, 10:53 (vor 6335 Tagen)

Hallo zusammen,

bei uns im Betrieb gab es zwei Firmen, die jetzt zu einer Firma zusammengefügt worden wurde. Ich bin SBV und habe unseren Personalleiter gebeten mir eine Namensliste der schwerbehinderten Mitarbeiter der neu eingegliederten Firma zu geben, damit ich einen überblick habe wieviel schwerbehinderte Mitarbeiter die eingegliederte Firma hat.
Die Antwort kamm promt per mail " Sind sie überhaupt befugt eine Liste einzufordern" ( Schmunzel) :-D
Im § 80 SGB IX steht lediglich, das der Arbeitgeber, dass einmal im Jahr anzuzeigen hat und mehr habe ich auch nicht gefunden.
Könnt ihr mir dabei helfen> So kann man nicht arbeiten, wenn man seine schwerbehinderten Mitarbeiter nicht kennt.


Viele Grüße

Kali

Namensliste schwerbehinderter Mitarbeiter

hackenberger, Friday, 19.06.2009, 12:20 (vor 6335 Tagen) @ Kali

Hallo Kali,

die Antwort zu Deiner Frage findest Du in einem weiterführenden Link des Beitrages ganz oben auf unserer Startseite.
Hier findest Du den entscheidenden BAG-Beschluss.
Dieses sollte dem AG genügen.

Du siehst, immer fleißig lesen und bitte nicht nur hier im Forum, sondern auch die anderen Seiten/ Beiträge, helfen weiter;-)

PS: Ergänte doch bitte noch Dein [link=http://www.schwbv.de/forum/user.php>id=579]Profil[/link]:
Profil (z.B. SBV, BR, PR, MAV, Öff. Dienst, Gesetz, Anzahl der Schwerbehinderten):
Also, wieviele Schwbs und welches Recht kommt zur Anwendung BetrVG oder PersVG oder>

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