Dienstunfähigkeit bei Beamtem (Allgemeines)
Hallo und herzliche Grüße, liebe Mitstreiter !
gerade habe ich eine schriftliche Anhörung des Dienstherrn auf den Tisch bekommen.
Ein Beamter auf Lebenszeit soll aufgrund dauernder Dienstunfähigkeit in
den Ruhestand versetzt werden.
Eine Amtsärztliche Untersuchung ist bereits erfolgt; der Amtsarzt hat
die dauernde Dienstunfähigkeit bejaht.
Mir bleiben nun folgende Alternativen:
1. Gegen die Massnahme im Rahmen meiner Funktion als SBV keine Einwendungen
zu erheben.
oder
2. Einwendungen dagegen zu erheben.
Da es bei unserer Behörde eine Dienstvereinbarung "Sucht" gibt, diese und die darin enthaltenen Massnahmen aber nicht angewandt wurden, stellt sich nun die Frage, ob der Massnahme (= Ruhestandsversetzung)von Seiten der SBV aufgrund dieses Versäumnisses dennoch zugestimmt werden kann.
(Auch nach Sichtung der hier bisher veröffentlichten Beiträge habe ich nichts
auf diesen Sachverhalt Passendes eruieren können.)
Für Eure Beiträge, Hinweise etc. darf ich mich bereits im voraus bedanken.
Es grüßt
Adviser 