Mündliche Kündigung - noch Antrag auf SB stellen? (Kündigung)
Hallo Birte,
das BGB schreibt in §623 die Schriftform für eine Kündigung fest:
"Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen."
Einen Antrag auf Feststellung einer Behinderung kann bei Vorliegen von Beeinträchtigungen durchaus Sinn machen. Dies kann unabhängig von der Kündigungsandrohung erfolgen.
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Gruß
Wolfgang