Mündliche Kündigung - noch Antrag auf SB stellen? (Kündigung)

WoBi, Saturday, 22.08.2009, 09:45 (vor 5387 Tagen) @ birte

Hallo Birte,

das BGB schreibt in §623 die Schriftform für eine Kündigung fest:
"Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen."

Einen Antrag auf Feststellung einer Behinderung kann bei Vorliegen von Beeinträchtigungen durchaus Sinn machen. Dies kann unabhängig von der Kündigungsandrohung erfolgen.

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Gruß
Wolfgang


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