Rücktritt und Neuwahlen (Wahlen)

hackenberger, Monday, 24.08.2009, 17:47 (vor 6267 Tagen) @ harry

Hallo Harry,

habe ich es doch richtig verstanden. :-)
Ist eine gute Idee vom Grunde her doch leider klappt es so nicht das Gesetz zu überlisten.

Die Ausnahme betreffend Neuwahl bedingen erst einmal die Grundvoraussetzungen gem. § 94 Abs. 1 Satz 1 SGB IX. Denn wo diese nicht gegeben ist, kann es auch keine Ausnahme geben. :-(


Weiter sollte man mit solchen Überlegungen, Mandat niederlegen um Neuwahlen anzustreben auch immer behutsam umgehen. Denn es kam auch schon vor, dass der Stelli dann sein Mandat doch nicht niedergelegt hat, dann war der VPSchwb heraus und der Stelli rückte nach. :-(


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