Einschaltung der VP auch bei GdB 30? (Allgemeines)
Hallo Forumianer,
unsere Personalabteilung hat eine behinderten AN mit GDB 30
abgemahnt.
Muss die VP dann nicht in Kenntnis gesetzt werden>
(SO GESCHEHEN...)
Gruß
Paco
pacodecolonia, Monday, 31.08.2009, 16:12 (vor 6262 Tagen)
Hallo Forumianer,
unsere Personalabteilung hat eine behinderten AN mit GDB 30
abgemahnt.
Muss die VP dann nicht in Kenntnis gesetzt werden>
(SO GESCHEHEN...)
Gruß
Paco
hackenberger, Monday, 31.08.2009, 16:32 (vor 6262 Tagen) @ pacodecolonia
Hallo Paco,
» Muss die VP dann nicht in Kenntnis gesetzt werden>
Sie müsste vorher gem § 95 (2) beteiligt werden. Weiter muss hier ggf. der § 84 (1) beachtet angewandt werden. Weil wie im § 84 (1) (1) "Der Arbeitgeber schaltet bei Eintreten von personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Schwierigkeiten im Arbeits- oder sonstigen Beschäftigungsverhältnis, die zur Gefährdung dieses Verhältnisses führen können".
Und eine Abmahnung könnte weile ggf. Vorstufe zur Kündigung, zu mindest bei weiteren Abmahnungen, zur Kündigung führen könnte und der Satz 1 expliziert von Können/könnte spricht.
Auch Gleichgestellte fallen unter die Regelungen des SGB IX mit Ausnahme der Nachteilsausgleiche und Zusatzurlaub.
albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 31.08.2009, 17:04 (vor 6262 Tagen) @ hackenberger
Hallo Bernhard,
ich lese bei pacos Anfrage nicht heraus, daß der AN gleichgestellt ist.
Bei einem GdB von 30 ohne Gleichstellung muß die SBV nicht informiert/beteiligt werden
--
&Tschüß
Wolfgang
hackenberger, Monday, 31.08.2009, 17:26 (vor 6262 Tagen) @ albarracin
Hallo Wolfgang,
» ich lese bei pacos Anfrage nicht heraus, daß der AN gleichgestellt ist.
» Bei einem GdB von 30 ohne Gleichstellung muß die SBV nicht
» informiert/beteiligt werden
ja stimmt! Ich ging halt von meinen "30ern" aus, diese hatte ich alle gleichstellen lassen. Wenn man nun die Abmahnung irgend wie mit der Behindeurng (Gründer der Behinderung in verbundung bringen kann, könnte dieses eine Begründung für die Gleichstellung ergeben.
pacodecolonia, Wednesday, 02.09.2009, 07:49 (vor 6260 Tagen) @ hackenberger
Lieber Bernd Hachenberger,
gibt es auch ein Urteil, vielleicht sogar vom LAG oder BAG,
demzufolge der AG zur Beteiligung der VP bei Abmahnungen eines GG
verpflichtet wird>
Es war übrigens wirklich ein "gleichgestellter 30iger", hatte vergessen, das
zu posten.
LG
Paco
hackenberger, Wednesday, 02.09.2009, 08:20 (vor 6260 Tagen) @ pacodecolonia
Hallo Paco,
Gleichgestellte, dass ergibt sich schon aus dem Begriff sind rechtlich bis auf das Thema "Nachteilsausgleiche und Rente" den Schwerbehinderten gem. § 2 Abs. 3 SGB IX gleichgestellt.
Für die Abmahnung gilt:
Bei schwerbehinderten bzw. gleichgestellten Beschäftigten ist die Schwerbehindertenvertretung vor Ausspruch einer Abmahnung vom Arbeitgeber zu unterrichten und anzuhören (§ 95 Abs. 2 Satz 1 SGB IX). Zudem ist sie unter dem Gesichtspunkt der Prävention durch den Arbeitgeber einzubeziehen (§ 84 Abs. 1 SGB IX). Alleine schon wegen der möglichen weiteren Folgen aus einer Abmahnung!
Weiteres findet Du wie so oft unter A-Z "Abmahnung-Grundsätzliches zur Abmahnung".
und
A-Z Gleichstellung: Rechtlicher Hintergrund
Also, das Gesetz dürfte als Rechtsgrundlage doch so hoffe ich genügend sein.
Ach ja, die Missachtung der Beteiligung der SchwbV gem. § 95 Abs. 2 SGB IX fällt unter § 156 SGB IX Abs. 1 Satz 9
Auch hierzu findet man unter A-Z: Ordnungswidrigkeit - ein interessantes Urteil dazu - Bußgeld bei Verstoß gegen die Beteiligungspflicht
Ich hoffe, dass nun hierzu alle möglichen Fragen behandelt sind. 