Reieskostenabrechnung (Allgemeines)

Gunter Krieger @, Wednesday, 30.03.2005, 12:26 (vor 6971 Tagen)

Hallo Kollegen,
ich bin erst seit kurzem SchwbV und habe natürlich den Ehrgeiz, meine Aufgabe so gut wie möglich zu machen. Deshalb besuche ich alle angebotenen Seminare und Tagungen, die mir neue Infos bringen. Dazu muss ich hin und wieder auch reisen.
Dabei habe ich im Moment noch ein paar Probleme mit meinem AG. Nicht, dass er mir die Seminare nicht genehmigt, aber die Abrechnung der Fahrtkosten ist umstritten. Ich muss dazu erklären, dass ich Rollstuhlfahrer bin. Auf Grund meiner Behinderung ist es mir nicht möglich öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen. Meine Dienstfahrten mache ich also mit meinem privaten PKW, der entsprechend umgebaut ist.
Mein AG ist aber nur bereit, die Kosten für ein 2. Klasse Bahnticket zu bezahlen.
Abgesehen davon, dass man nicht überall mit der Bahn hin kommt, ist auch die Beschaffung entsprechender abrechnungstauglicher Belege sehr umständlich.
Wer hat Erfahrungen, evtl. gesetzliche Grundlagen, die mir helfen können, meine Ansprüche durchzusetzen>
Vielen Dank schon im voraus für die Beantwortung meiner Frage.
Gunter K.


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