Re: Reieskostenabrechnung (Allgemeines)

hackenberger, Wednesday, 30.03.2005, 13:49 (vor 6971 Tagen) @ Gunter Krieger

Hallo Gunter,

verweise den AG auf den § 96 SGB IX.

PS: Ob auf Grund der Behinderung grundsätzlich die Benutzung eines öffentl. Verkehrsmittel ausgeschlossen ist, kann und möchte ich nicht sagen. Ich sah nur auf Grund der reinen Fragestellung es auch als notwendig an, auch hier auf die Rechtslage so ich wie sie sehe hinzuweisen. Da nur aus dem Begriff "Rollstuhlfahrer" nicht zwangsweise dei Nutzung öffentl. Verkehrsmittel ausgeschlossen ist. Auch ich betreue Rollstuhlfahrer, welche auch von der BG bzw. BfA die Pkw-Beschaffung bemittelt bekommen haben aber trozdem auch noch öffentl. Verkehrsmittel nutzen können. Daher hätten diese in einem solche Falle nicht den zwangsweisen Anspruch auf Vergütung der Kosten des privaten Pkw.


Bernhard


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