Re: Reieskostenabrechnung (Allgemeines)

hackenberger, Wednesday, 30.03.2005, 13:01 (vor 6971 Tagen) @ Gunter Krieger

Hallo Gunter,

also, der AG hat die notwendigen Kosten zu tragen. Hierzu zählen auch die notwendigen Reisekosten. Wenn also mit dem AG grundsätzlich die Fahrten mit dem privaten Pkw vereinbart sind, so zählt dieses auch für die Fahrten zu Fortbildungen. Aber das Gesetz sagt auch, dass man bei den Fortbildungen ein gewisses Maß der Notwendigkeit beachten muss. Ist auf Grund der Behinderung die Nutzung der öffentl. Verkehrsmittel nicht MÖGLICH, so muss der AG die notwendigen Kosten tragen. Nicht möglich bedeutet aber nicht, die Reise mit dem privaten Pkw ist einfacher/bequemer. Also nicht möglich ist nicht möglich, bzw. sind sonstige betriebliche Regelungen auch hier zu beachten/anzuwenden.

Bernhard


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion