obmann oder vertreter? (Wahlen)

kiki, bremen, Tuesday, 10.11.2009, 13:44 (vor 6189 Tagen)

Hallo,nächstes jahr sind ja Wahlen.Bei unserer letzten Wahl war es so,das ein obmann gewählt wurde und auf einem anderen Zettel die Vertreter So hat man doch nie die Möglichkeit auch Obmann zu werden außer man kandidiert gegen den Obmann,aber wenn man die Wahl verliert ist man nicht mal mehr Stellvertreter. Beim bR ist es so,wer die meisten Stimmen hat ist im Gremium die anderen sind der Reihe nach Ersatzmitglieder.Ist soetwas bei der SBV-Wahl auch möglich>
Gruß Kiki

obmann oder vertreter?

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Tuesday, 10.11.2009, 14:05 (vor 6189 Tagen) @ kiki

Hallo Kiki,

» Hallo,nächstes jahr sind ja Wahlen.Bei unserer letzten Wahl war es so,das
» ein obmann gewählt wurde und auf einem anderen Zettel die Vertreter.
So ist es richtig, denn es sind getrennte Wahlgänge.

» So hat man doch nie die Möglichkeit auch Obmann zu werden außer man kandidiert gegen den Obmann
Du kandidierst nicht "gegen" ihn. sondern ihr kandidiert beide. Dies ist ein ganz normales demokratisches Procedere.

» Beim bR ist es so,wer die meisten Stimmen hat ist im
» Gremium die anderen sind der Reihe nach Ersatzmitglieder.
Die haben doch auch - wie du schrebst "gegeneinander" kandidiert. Der mit den meisten Stimmen ist es.....

» Ist so etwas bei der SBV-Wahl auch möglich>
Nein.
Alles wissenswerte findest du unter Wahlen.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

obmann oder vertreter?

kiki, bremen, Tuesday, 10.11.2009, 14:20 (vor 6189 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Hallo,

» Bei unserer letzten Wahl gab es zwei Stimmzettel einen für den Obmann, den anderen für die vertreter und man konnte nur jeweils auf dem einem oder anderen stehen.
Also unser obmann stand auf dem einen und meine Kolleginn un ich auf dem anderen.D.h. Er ist Obmann und wir Vertreter.

obmann oder vertreter?

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Tuesday, 10.11.2009, 14:27 (vor 6189 Tagen) @ kiki

» Also unser obmann stand auf dem einen und meine Kolleginn un ich auf dem
» anderen.
Dann musst du eben für beiden Positionen kandidieren, dann stehst du auf beiden Stimmzetteln drauf.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

obmann oder vertreter?

kiki, bremen, Tuesday, 10.11.2009, 14:29 (vor 6189 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

» » Also unser obmann stand auf dem einen und meine Kolleginn un ich auf dem
» » anderen.
» Dann musst du eben für beiden Positionen kandidieren, dann stehst
» du auf beiden Stimmzetteln drauf.
und das geht>

obmann oder vertreter?

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Tuesday, 10.11.2009, 15:17 (vor 6189 Tagen) @ kiki

Hallo Kiki,
bitte immer den nicht benötigten Text löschen. Die Texte werden sonst unlesbar.

» » Dann musst du eben für beiden Positionen kandidieren, dann stehst
» » du auf beiden Stimmzetteln drauf.
» und das geht>
Ja.

PS: Anhand deiner Fragen wäre es sinnvoll, dass du die notwendige Grundlagenschulung für die SBV besuchst.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

obmann oder vertreter?

Doris, Friday, 20.11.2009, 13:12 (vor 6179 Tagen) @ kiki

Hallo Kiki,

» Bei uns war es so, das ein Obmann gewählt wurde und auf einem anderen Zettel die Vertreter.
Die Amtsbezeichnung "Obmann" gibt es im Schwerbehindertenrecht definitiv nicht und führt daher begrifflich eher zur Verwirrung. Es gibt die im SGB IX gesetzlich festgelegte Amtsbezeichnung "Vertrauensperson" sowie für die Stellvertretung den Begriff "stellvertretendes Mitglied der Schwerbehindertenvertretung".

» Beim BR ist es so, wer die meisten Stimmen hat ist im Gremium, die anderen sind der Reihe nach Ersatzmitglieder. Ist so etwas bei der SBV-Wahl auch möglich>
Nein! Die Wahl des Betriebsrats ist regelmäßig eine "Listenwahl" in einem Wahlgang im Gegensatz zur Wahl der Schwerbehindertenvertretung, die stets eine reine Personenwahl ist. Diesen grundlegenden Unterschied ("anders ausgestaltetes Wahlverfahren" ) hat das Bundesverwaltungsgericht kürzlich in einem Grundsatzbeschluss erneut hervorgehoben (BAG, Beschluss vom 29.07.2009, 7 ABR 91/07).

"Demgegenüber werden die stellvertretenden Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung gewählt. Hierbei handelt es sich um eine gegenüber der Wahl der Vertrauensperson eigenständige Wahl. Die SBV ist anders als der BR kein Kollegialorgan. Sie besteht nur aus einer Person... Die gleichzeitige Stimmabgabe der Wahlberechtigten für die Wahl der Schwerbehindertenvertretung und des stellvertretenden Mitglieds steht der Annahme einer getrennten Wahl der Schwerbehindertenvertretung und ihres stellvertretenden Mitglieds nicht entgegen. Vielmehr ist davon auszugehen, dass der Gesetzgeber die Stimmabgabe für die beiden Wahlgänge zur Reduzierung des mit dem Wahlverfahren verbundenen Aufwands zusammengefasst hat."

Daher kann jemand gleichzeitig sowohl als Vertrauensperson als auch für die Stellvertretung kandidieren. Dies ergibt sich insbesondere auch aus § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 SchwbVWO, wonach ein Bewerber "sowohl als Schwerbehindertenvertretung als auch als stellvertretendes Mitglied" vorgeschlagen werden kann, sowie
aus Nr. 6 des Wahlausschreibens.

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Viele Grüße
Doris

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