SBV-Wahl (Leih- bzw. Zeitarbeit)

Apanatshi, Bayern, Wednesday, 28.04.2010, 15:27 (vor 5121 Tagen)

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
langsam fange ich an nach überstandener BR-Wahl über die SBV-Wahl nachzudenken und habe bereits heute Fragen, die ich im Forum noch nicht klar beantwortet sehe (Die Suchfunktion habe ich genutzt !!):
1. dürfen Leiharbeitnehmer die SBV wählen (hiermit meine ich Leiharbeitnehmer,
die a) über 3 Monate dauerhaft beschäftigt sind
und b) wenn ja, zählen diese Leiharbeitnehmer bei der Zahl der zu vertretenden Schwerbehinderten mit>
und c) inwieweit kann auch bei den Leiharbeitnehmern BEM angewandt werden oder geht mich das als SBV gar nichts an> Wir haben derzeit über 100 Leiharbeitnehmer, Tendenz steigend, darunter sicher auch Schwerbhinderte oder Gleichgestellte.
2. Erhalte ich die Namen der sb Leiharbeitnehmer von der Verleiherfirma oder von unserem Arbeitgeber (Entleiher).
3. könnte ich die Wahl auch bereits Anfang September einleiten (auch wenn die Wahlen erst zwischen 01.10. und 30.11. stattfinden> Eigentlich müsste das doch möglich sein - die alte SBV bleibt so lange im Amt, bis dies Amtszeit ausläuft (Stichtag Bekanntmachungstermin vor 4 Jahren).

Für Hinweise, wo ich die wichtigsten Antworten finden kann, ohne lang suchen zu müssen, wäre ich im Moment sehr dankbar.

Gruß Andrea

SBV-Wahl

hackenberger, Wednesday, 28.04.2010, 16:13 (vor 5121 Tagen) @ Apanatshi

Hallo Andrea,

bitte nicht nur die Suche nutzen, auch A-Z und vor allem die Rubrik "Wahlen". Dann findest Du auf der Seite Wahlen auch den Link zur aktuellen Wahlbroschüre.

» 2. Erhalte ich die Namen der sb Leiharbeitnehmer von der Verleiherfirma
» oder von unserem Arbeitgeber (Entleiher).
Liste der Wahlberechtigten.
Der Arbeitgeber muss dazu das Verzeichnis der behinderten Beschäftigten nach § 80 Absatz 1 SGB IX sowie andere notwendige Unterlagen zur Verfügung stellen. Siehe auch Seite 23 Wahlbroschüre. Der AG (ENtleiher) muss der SchwbV auch die im Betrieb beschäftigten schwerbehinderten / glichegestellten Leiharbeiter mitteilen. Dieses nicht nur bei/ für die Wahl sondern immer unverzüglich, wenn diese in dem Betrieb beschäftigt werden. Denn die SchwbV muss sich auch um diese im Rahmen ihres Mandates kümmern.

Wegen der Termine/ Fristen, bitte in die Wahlkalender der Wahlbroschüre schauen und/ oder hier die Exceldatei nutzen

Ich denke, wenn Du dieses alles nutzt dürften Deine Fragne beantwortet sein. ;-)


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