Freistellung als Vertrauensperson (Freistellung)

Guido, Köln, Saturday, 22.11.2014, 09:49 (vor 3451 Tagen)

Guten Tag liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich bin hier ganz neu hier, frisch zur Vertrauensperson gewählt worden und habe eine wohl recht spezielle Frage, auf der ich trotz intensiver Suche mittels Suchfunktion keine Antwort gefunden habe.

Mein Amt beginnt am 01.12.2014. An meiner Dienststelle gilt die RIV der Bundesfinanzverwaltung bzw. des BMF.

Demnach steht mir eine Grundfreistellung von 20% und 0,5% je schwerbehinderten Menschen zu. Es sind 10 Kolleginnen und Kollegen. Somit eine feste Freistellung von insgesamt 25%.

Soweit so gut, habe ich mich vor formloser Antragstellung bei der Hauptschwerbehindertenvertretung des Bundesministeriums nach der Rechtslage erkundigt. Fest steht lt. HSV des BMF, dass mir die Freistellung zusteht und die RIV verbindlich ist.

Nun zu meiner Frage/n:
Wie lange hat der Dientsitzleiter Zeit, auf meinen Antrag zu reagieren? Was mache ich, wenn ich bis zum 01.12. keine Antwort erhalten habe? Darf ich dann ohne Feedback die mir zustehenden 25% in Anspruch nehmen? Oder bewege ich mich dort auf sehr dünnem Eis und muss die Antwort auf meinen Freistellungsantrag warten?

Herzliche Grüße
Guido

Freistellung als Vertrauensperson

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Saturday, 22.11.2014, 10:05 (vor 3451 Tagen) @ Guido

Hallo Guido,

Herzlich Willkommen im Forum ✿

Nun zu meiner Frage/n:
Wie lange hat der Dientsitzleiter Zeit, auf meinen Antrag zu reagieren? Was mache ich, wenn ich bis zum 01.12. keine Antwort erhalten habe? Darf ich dann ohne Feedback die mir zustehenden 25% in Anspruch nehmen? Oder bewege ich mich dort auf sehr dünnem Eis und muss die Antwort auf meinen Freistellungsantrag warten?

Du bist neu und ihr habt eine super RIV!
Sinnvoll wäre es beim Dienststellenleiter einen Termin zu vereinbaren.
Da stellt man sich und den Stelli vor.
Redet über die Arbeit der SBV.
Und spricht neben bei über die Umsetzung der Teilfreistellung.

Sollte dies negativ verlaufen kannst du ggf. Über weitere Schritte nachdenken.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Freistellung als Vertrauensperson

Guido, Köln, Saturday, 22.11.2014, 17:24 (vor 3450 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Hallo Hans-Peter,

vielen Dank für die freundliche Aufnahme in's Forum und Deine Antwort.

"Du bist neu und ihr habt eine super RIV!
Sinnvoll wäre es beim Dienststellenleiter einen Termin zu vereinbaren.
Da stellt man sich und den Stelli vor.
Redet über die Arbeit der SBV.
Und spricht neben bei über die Umsetzung der Teilfreistellung."

Leider lässt sich Deine Empfehlung nicht in die Tat umsetzen. Seit der Strukturreform Zoll gehören wir nicht mehr zur Oberfinanzdirektion (OFD) bzw. später Bundesfinanzdirektion (BFD), sondern zum BWZ Münster.

Unsere Dienststelle hat leider seit mehreren Jahren keinen Dienst(sitz)stellenleiter mehr vor Ort, sprich in Köln, wie in den Zeiten vor der Reform. Diese wurden abgeschafft bzw. gingen dann vollständig zurück zur BFD.

Ich habe einen direkten Vorgesetzten, der Gleichzeitig im OPH-Bereich "Verwaltungsführer" ist. D.h., für Personal, Organisation und Haushalt verantwortlich ist. Dann gibt es noch zwei ReferatsleiterInnen für den technischen und wissenschaftlichen Bereich. Diese sind nicht meine Vorgesetzte.

Da mir zunächst mein direkter Vorgesetzter als einzige Person schien, bei dem ich diesen Antrag stellen kann, habe ich dies getan. Er hatte mich richtigerweise aufgeklärt, dass er den Antrag nicht bearbeiten und schon gar nicht genehmigen darf, da dies nur der Dienstsitzleiter darf.

Er klärte mich auf, dass unser Dienstsitzleiter der Präsident des BWZ Münster (Mittelbehörde) in Münster ist.

Mit diesem Präsidenten kann ich leider keinen Termin machen. Er ist fast täglich auf Reisen aufgrund der 23 Dienstsitze mit ca. 1200 MA in ganz Deutschland verteilt.
Ich habe nun also den Antrag an ihn gestellt. Somit an die richtige "Adresse". Ich habe mich schon telefonisch bei der Vorzimmer-Kollegin erkundigt. Es sei angekommen und sie solle mir ausrichten, es geht nun seinen normalen Verwaltungsgang. Das heißt, ich habe vorab noch nicht einmal eine Tendenz. Er hätte ja auch sagen können, sagen sie Herrn ...., das geht in Ordnung. Aber schriftlich bekomme ich es später, da es eben seinen normalen Verwaltungsgang geht. Hat der Präsident aber leider nicht gemacht.

Das kann jedoch aufgrund der Personalnot, die dort herrscht, wie bei vielen Dingen, mehrere Monate dauern, bis ich ein Feedback bekomme.

Aber mein Amt beginnt am 01.12. Das ist mein Problem, was mache ich in dieser Phase, in der ich noch keine Antwort habe.

Arbeite ich weiter, soviel wie möglich und mache das Amt der Vertrauensperson halbherzig nebenbei? Oder berufe ich mich auf die rechtlichen Grundlagen nach dem SGB IX, BVerfG, BPersVG, RIV der Bundesfinazverwaltung (BFV) des BMF usw. in Verbindung mit der schriftlichen Aussage des Vertrauensmannes der Hauptschwerbehindertenvertretung der BFV des BMF, dass die RIV verbindlich ist und wenn es doch Probleme gäbe, solle ich mich sofort bei ihm melden? Das letztere fand mein direkter Vorgesetzter für nicht machbar.

Ich kann noch bis nächste Woche Freitag abwarten.

Viele Grüße
Guido

Freistellung als Vertrauensperson

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Sunday, 23.11.2014, 12:14 (vor 3450 Tagen) @ Guido

Hallo Guido,
eine verzwickte Situation, die du hier beschreibst.

Ich kann leider euren Dienststellenaufbau uns somit die Zuständigkeiten nicht nachvollziehen. Muss man wahrscheinlich ein Insider sein.

Aber noch folgender Tip:
Für den Bereich für den du zuständig bist gibt es einen Personalrat.
Der führt i.d.R. sogenannte Monatsgespräche mit der Dienststellenleitung durch.
Das ist auch der Mensch der dein Ansprechpartner sein sollte.

Desweiteren muss es noch einen BASchwb gemäß 3 98 SGB IX geben. Zu dessen Aufgaben gehört es dich zu unterstützen. Guck hier: http://www.schwbv.de/05_04_beauftragter.html

Wenn dies nichts ergibt wäre den Minimum, dass du dich zur anfallenden SBV-Arbeit ordnungsgemäß bei deinem Fachvorgesetzten abmeldest (siehe hier: http://www.schwbv.de/abmeldung_vom_arbeitsplatz.html.

Bitte noch bedenken, dass dein Fachvorgesetzter (und auch sonst niemand) dir in deiner SBV-Arbeit Weisung erteilen kann.

Und zum Schluss:
Kümmere dich bald um eine fundierte Fortbildung (nix 1 oder 2 Tage).

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Freistellung als Vertrauensperson

Guido, Köln, Sunday, 23.11.2014, 13:39 (vor 3450 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Hallo Hans-Peter,

erstmal vielen Dank für Deine Antwort.

Ich werde Deine Tipps, soweit wie möglich, umsetzen.

Das Abmelden auf jeden Fall.

Zwecks Schulungen habe ich mich mit meinem Vertreter schon beim Intergrationsamt Köln intensiv gekümmert. Wir wollen auf jeden Fall den Grundkurs von drei Tagen machen und anschließend nach und nach die sechs darauf aufbauenden Module, die ein bis drei Tage gehen.

Mit dem BAG nach § 98 SGB IX ist es im Grunde hinfällig, da das mein direkter Vorgesetzter ist, im Übrigen nicht selbst schwerbehindert, der mich an Münster verwiesen hat und er sich da komplett raushalten will, um Gottes Willen nur, aber nur der Präsident darf das entscheiden. Und er wird sich nicht für mich einsetzen, da er grundsätzlich MA mobbt und sich schon 8 Leute deshalb erfolgreich zeitgleich weg beworben haben. Ich will nur sagen, er ist bösartig. Aber da warte ich dann die Entscheidung aus Münster ab.

Der Personalrat ist mit sehr großer Vorsicht zu genießen und zu schwach, um sich um meinen Antrag zu kümmern.

Ich weiß, dass ich mit Beiden ab dem 01.12. eng, sachlich und vertraulich zusammen arbeiten muss und werde. Nur bis dahin bin ich da sehr zurückhaltend.

Aber das wird schon!!!

Noch einen schönen Sonntag!!!

PS: Es ist für Außenstehende dieser Verwaltung wirklich sehr verwirrend. Das liegt vor allem daran, dass sich vereinfacht gesagt der Zoll in zwei Teile gespalten hat. Der klassische Zolldienst (Zollämter, Flughafen etc.) und uns. Bei Ersteren läuft organisatorisch alles, wie gehabt. Bei uns ist es organisatorisch eine Katastrophe. Diese langen Verwaltungswege, egal welche Entscheidungen zu fällen sind.

Auf meine Bewilligung meines Antrages zur begrenzten Dienstfähigkeit aus Münster habe ich 13 Monate gewartet. Es gibt auch Dienststellen in Berlin, Dresden usw. .........alle Entscheidungen werden in Münster gefällt. Kein Wunder, dass eben alles sehr lange dauert. Kleinere Dinge, Aufgabenverteilung oder größere, wie maximal Umsetzungen innerhalb des Hauses, kann man in Köln entscheiden.

Aber nun genug geschimpft auf die Umstände. Ab 01/2016 haben wir wieder die nächste Strukturreform, dann gibt es eine ganz neue noch nicht existierende Generalzolldirektion in Bonn, die Bundesfinanzdirektionen mit ihren Zollämtern usw., das Zollkriminalamt und eben wir sind dann keine Mittelbehörden mehr, sondern unterstehen dann ab 2016 dieser besagten Generalzolldirektion.

Freistellung als Vertrauensperson

Heinrich, Sunday, 23.11.2014, 19:09 (vor 3449 Tagen) @ Guido

Hallo,

der Beauftragte des AG gem § 98 SGB IX hat Pflichten und diese muss er wahrnehmen. Unterlässt er dieses doht im ggf ein persönliches Bußgeld gem § 156 SGB IX.

Da es sich bei euch um eine Behörde handelt, könnte diesem auch ein Diziplinarverfahren drohen dofern es sich um eine Beamten handelt, dass die SBV beantragen kann.

Lese einmal hier:
http://www.schwbv.de/diziplinarverfahren.html

Freistellung als Vertrauensperson

Guido, Köln, Monday, 24.11.2014, 07:10 (vor 3449 Tagen) @ Heinrich

Hallo Heinrich,

vielen Dank für die Informationen und den Link's.

Herzliche Grüße
Guido

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