Einsicht in die Wahlunterlagen (Allgemeines)

DD, Tuesday, 15.10.2019, 14:27 (vor 1655 Tagen)

Hallo,

unser SBV inkl. Stellvertreter ist im Januar 2019 unerwartet zurückgetreten.
Daraufhin bin ich, damals 1. Stellvertreter nachgerutscht.
Die Stellvertreter mussten neu gewählt werden.
Gestern waren genau diese Mitarbeiter (zurückgetretener SBV + Stellvertreter ) in meinem Büro unter verlangten Einsicht in der letzten Wahlunterlagen des SBV - Wahl (2018) und deren Stellvertreter (2018 + 2019).
Dürfen die Mitarbeiter dies?

Einsicht in die Wahlunterlagen

SFliege, Tuesday, 15.10.2019, 14:56 (vor 1655 Tagen) @ DD

Natürlich nicht!

Aber die ganze Geschichte wird uns da wohl nicht erzählt.

Einsicht in die Wahlunterlagen

DD, Tuesday, 15.10.2019, 15:08 (vor 1655 Tagen) @ SFliege

In wiefern ?

Einsicht in die Wahlunterlagen

sbv-nl-west, NRW, Tuesday, 15.10.2019, 15:30 (vor 1655 Tagen) @ DD

Hallo, < Gestern waren genau diese Mitarbeiter (zurückgetretener SBV + Stellvertreter ) in meinem Büro unter verlangten Einsicht in der letzten Wahlunterlagen des SBV - Wahl (2018) und deren Stellvertreter (2018 + 2019).
Dürfen die Mitarbeiter dies?

Hallo DD,

aus der Aufbewahrungspflicht der Wahlunterlagen (Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen (SchwbVWO)
§ 16 Aufbewahrung der Wahlunterlagen) wird auch das Einsichtrecht abgeleitet (BAG v. 27.7.2005 - 7 ABR 54/04, juris Rn. 19ff, Vgl. Pahlen in Neumann/Pahlen/Majerski-Pahlen SGB IX, SchwbVWO §16 Rn. 2).

Aber, es muss ein berechtigtes Interesse bestehen (Maaß in Kossens/von der Heide/Maaß SGB IX, 1. Aufl., SchwbVWO, Anm. zu §16)

Dieses sind in der Regel, die aktiv Wahlberechtigten, also Schwerbehinderte und ihnen Gleichgestellte.

Intension könnte sein, die Wahl als Nichtig feststellen zu lassen.

--
Liebe Grüße

sbv-nl-west

Einsicht in die Wahlunterlagen

DD, Tuesday, 15.10.2019, 15:33 (vor 1655 Tagen) @ sbv-nl-west

Also muss ich, sämtliche Unterlagen "einfach so" rausgeben?

Einsicht in die Wahlunterlagen

sbv-nl-west, NRW, Tuesday, 15.10.2019, 15:39 (vor 1655 Tagen) @ DD

Hallo DD,

"nicht einfach so", das Interesse muss berechtigt sein. Sprich dieses Interesse liegt vor, wenn die Wahl angefochten, oder für nichtig erklärt werden soll (Hohmann in Wiegand/Hohmann SchwbVWO §16 Rn. 16).

Lediglich der AG muss kein besonderes Interesse nachweisen.

Meine benannten Rechtsquellen würde ich ihnen benennen und einen schönen Tag wünschen.

--
Liebe Grüße

sbv-nl-west

Einsicht in die Wahlunterlagen

DD, Tuesday, 15.10.2019, 15:41 (vor 1655 Tagen) @ sbv-nl-west

Aber gibt bzw. gab es da nicht eine Frist zur Anfechtung der Wahl bzw. Wahlen ???

Einsicht in die Wahlunterlagen

sbv-nl-west, NRW, Tuesday, 15.10.2019, 15:55 (vor 1655 Tagen) @ DD

Hallo DD,

ja gibt es, siehe hier: Frist Anfechtung SBV-Wahl

Sie könnten nach Fehlern suchen, “in denen gegen allgemeine Grundsätze jeder ordnungsgemäßen Wahl in so hohem Maße verstoßen worden ist, dass auch der Anschein einer dem Gesetz entsprechenden Wahl nicht mehr vorliegt.".

Also frage sie nach ihrem berechtigten Interesse.

--
Liebe Grüße

sbv-nl-west

Einsicht in die Wahlunterlagen

DD, Tuesday, 15.10.2019, 16:16 (vor 1655 Tagen) @ sbv-nl-west

Können wir vielleicht miteinander telefonieren?

Einsicht in die Wahlunterlagen

SFliege, Tuesday, 15.10.2019, 16:19 (vor 1655 Tagen) @ sbv-nl-west

Sie könnten nach Fehlern suchen, “in denen gegen allgemeine Grundsätze jeder ordnungsgemäßen Wahl in so hohem Maße verstoßen worden ist, dass auch der Anschein einer dem Gesetz entsprechenden Wahl nicht mehr vorliegt.".

a) Reicht hier nach Ablauf der Wahlanfechtungsfrist schon der allg. Wunsch, die Wahlunterlagen nach Rechtmäßigkeit überprüfen zu wollen, aus?
b) Muss hier nicht evtl. schon zuvor konkret ein gewichtiger Grund angegeben werden, der durch Einblick in die Wahlunterlagen ausgeräumt werden kann?
c) Unterliegt nicht die Liste der Schwerbehinderten dem Schutz von Sozialdaten?

Die Geschichte ist meines Erachtens halt doch nicht ganz erzählt.

Einsicht in die Wahlunterlagen

DD, Tuesday, 15.10.2019, 16:32 (vor 1655 Tagen) @ SFliege

„Die Geschichte ist meines Erachtens halt doch nicht ganz erzählt.“

Was soll soll Dir noch berichten?
All Dir von Dir gestellten Fragen hätte ich soooo gern beantwortet?!

Einsicht in die Wahlunterlagen

SFliege, Tuesday, 15.10.2019, 16:48 (vor 1655 Tagen) @ DD

- Die Vertrauensperson und die Stellvertreter wurden (vermutlich) bei den Regelwahlen im Herbst 2018 von ca. 200 Schwerbehinderten/Gleichgestellten gewählt.
- Im Januar 2019 tritt die (vermutlich komplett freigestellte) Vertrauensperson und, wenn ich es richtig interpretiere, der 2. Stellvertreter zurück.
- Die beiden zurückgetretenen Personen wollen jetzt nur mal Einblick in die Wahlunterlagen von 2018 und 2019 erhalten.

Vielleicht gibt es dazu auch nicht mehr Informationen, aber im angegebenen Kontext ist mir dies halt nicht verständlich.

Einsicht in die Wahlunterlagen

DD, Tuesday, 15.10.2019, 16:58 (vor 1655 Tagen) @ SFliege

Genau so war es.
Das war für alles unerwartet & unverständlich.

Wie soll, muss bzw. darf ich mich jetzt verhalten?!

Einsicht in die Wahlunterlagen

sbv-nl-west, NRW, Tuesday, 15.10.2019, 21:45 (vor 1655 Tagen) @ DD

Hallo DD.

„Wie soll, muss bzw. darf ich mich jetzt verhalten?!“

Frage ganz gezielt warum sie Einsicht in die Wahlunterlagen wünschen.

Der einzige gültige Grund (berechtigtes Interesse) um Einblick in die Wahlunterlagen zubekommen kann nur noch sein, die Nichtigkeit der Wahl geltend zu machen und das ist an Bedingungen geknüpft:

Eine Wahl ist nur in Ausnahmefällen nichtig. Es muss ein grober und offensichtlicher Verstoß gegen wesentliche Grundsätze des gesetzlichen Wahlrechts vorliegen. Die Nichtigkeit kann rückwirkend von jedermann, zu jeder Zeit und in jeder Form geltend gemacht werden, sofern ein berechtigtes Interesse besteht.

Eine Wahl kann für nichtig erklärt werden, wenn:

  • wenn zum Beispiel die Amtszeit der SBV noch nicht abläuft,
  • oder der Rücktritt der SBV noch nicht vollzogen ist.
  • wenn sich - wegen fehlender Abstimmung - mehr als drei Personen um das Amt als Wahlvorstand bewerben.
  • wenn bestimmte Gruppen (zum Beispiel gleichgestellte Beschäftigte) bewusst ausgeschlossen wurden.
  • wenn die Wahl nicht geheim und nicht per Stimmzettel erfolgte,
  • oder wenn die Wahl außerhalb des regelmäßigen Wahlzeitraumes stattfand, ohne dass ein Ausnahmefall vorlag.

Es kann nur noch die Nichtigkeit der Wahl geltend gemacht werden, die allerdings nur ganz selten anzunehmen ist, nämlich in Fällen, „in denen gegen allgemeine Grundsätze jeder ordnungsgemäßen Wahl in so hohem Maße verstoßen worden ist, dass auch der Anschein einer dem Gesetz entsprechenden Wahl nicht mehr vorliegt. Voraussetzung ist, dass der Mangel offenkundig und deshalb ein Vertrauensschutz in die Gültigkeit der Wahl zu versagen ist. Die Betriebsratswahl muss „den Stempel der Nichtigkeit auf der Stirn tragen“ (st. Rspr., vgl. BAG 20. April 2005 – 7 ABR 44/04 – zu B III 3 der Gründe, BAGE 114, 228; 21. September 2011 – 7 ABR 54/10 – Rn. 26 mwN, BAGE 139, 197).“ so BAG, Beschluss vom 23. Juli 2014 – 7 ABR 23/12 –, juris.

--
Liebe Grüße

sbv-nl-west

Einsicht in die Wahlunterlagen

DD, Tuesday, 15.10.2019, 22:25 (vor 1655 Tagen) @ sbv-nl-west

Vielen vielen Dank für die Info.
Mein „Unverständnis“ besteht auch deshalb, weil die Person, die die letzte SBV-Wahl (2018) haushoch gewonnen hat und im Januar 2019 spontan zurückgetreten ist, jetzt die Person ist, die Einblick in der damaligen Wahlunterlagen haben will bzw. erzwingt.
Schließlich war sie ja „Mitveranstalter“ der 2018er Wahl war !?

Einsicht in die Wahlunterlagen

sbv-nl-west, NRW, Wednesday, 16.10.2019, 08:23 (vor 1654 Tagen) @ DD

Hallo DD.

Die Gründe, warum man seiner Zeit von Amt der SBV zurückgetreten ist, können sehr vielschichtig sein. Das kann in der Arbeit als SBV begründet sein, oder aber auch die private Situation.

Das soll und muss dir als neue SBV aber auch egal sein.

Die alte SBV sollte die Rechte und Pflichten des Ehrenamtes aberkennen. Sie wird also die Frage nach den Wahlunterlagen bewusst stellen. Das Ziel kann hier nur sein, die Nichtigkeit der SBV-Wahl festzustellen, um selbst erneut als SBV gewählt zu werden.

Aber genauso wie man sich die Gründe, als SBV gewählt zu werden, sehr wohl überlegt sein sollten, verhält es sich nach meinem Verständnis auch bei den Gründen für das Zurücktreten.

Die Arbeit der SBV ist sehr spannend, aber nicht immer ganz einfach: Den größten Handlungsbedarf gibt es oft dort, wo etwas schiefläuft. Das bedeutet, oft wird man mit problematischen Situationen zu tun haben.

Die SBV muss sich mit vielen, ganz unterschiedlichen Themen beschäftigen – auch wenn diese oft gar nichts mit ihrem bisherigen Beruf oder ihrer Ausbildung zu tun hatten. Außerdem können Sie sich darauf einstellen, dass Sie manchmal zwischen den Stühlen sitzen werden und Spannungen aushalten müssen.

Kurzum, wer für die SBV kandidiert und auch gewählt wird, hat damit ein Ehrenamt übernommen, mit allen seinen Rechten aber auch seinen Pflichten. Dieses Ehrenamt ist auch ein sehr großes Stück „Vertrauensamt“ gegenüber den Menschen mit Behinderung. Wir erfahren von Diagnosen, detaillierte Beschreibungen der persönlichen Behinderung, die sich zum Teil nicht nur am Arbeitsplatz auswirken. Es ist also kein Amt in meinen Augen, welches man sich leichtfertig aussuchen sollte.

Ich habe es jetzt mal bewusst so scharf formuliert, weil ich von einer ehemaligen SBV erwarten kann, dass sie weiß, was sie mit ihrer Anfrage bezweckt. „Small-Talk“ geht anders.

Und "erzwingen" kann sie Recht auf Feststellung der Nichtigkeit der Wahl, vor dem Arbeitsgericht.

--
Liebe Grüße

sbv-nl-west

Einsicht in die Wahlunterlagen

DD, Wednesday, 16.10.2019, 08:41 (vor 1654 Tagen) @ sbv-nl-west

Danke für die ausführliche Auskunft.
Das heisst, ich muss ihr alle Unterlagen aushändigen?
Muss sie die Unterlagen in meiner Anwesenheit anschauen bzw. kontrollieren ???

Einsicht in die Wahlunterlagen

sbv-nl-west, NRW, Wednesday, 16.10.2019, 08:52 (vor 1654 Tagen) @ DD

Hallo DD.

fange noch mal von vorne mit dem lesen der Beiträge an.

Du musst nichts herausgeben. Wenn die alte SBV die Wahlunterlagen einsehen möchte, dann kann sie das nur im Zuge der Feststellung der Nichtigkeit der Wahl und geht nur über das Arbeitsgericht.

--
Liebe Grüße

sbv-nl-west

Einsicht in die Wahlunterlagen

garda, Berlin, Wednesday, 16.10.2019, 11:51 (vor 1654 Tagen) @ DD

Das heisst, ich muss ihr alle Unterlagen aushändigen?
Muss sie die Unterlagen in meiner Anwesenheit anschauen bzw. kontrollieren ???

Hallo,

hast du einfach mal in deine gesetzliche Grundlage reingesehen?

Hier zum Beispiel im Betriebsverfassungsgesetz, § 19 Wahlanfechtung
(1) Die Wahl kann beim Arbeitsgericht angefochten werden, wenn gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verstoßen worden ist und eine Berichtigung nicht erfolgt ist, es sei denn, dass durch den Verstoß das Wahlergebnis nicht geändert oder beeinflusst werden konnte.
(2) Zur Anfechtung berechtigt sind mindestens drei Wahlberechtigte, eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft oder der Arbeitgeber. Die Wahlanfechtung ist nur binnen einer Frist von zwei Wochen, vom Tage der Bekanntgabe des Wahlergebnisses an gerechnet, zulässig.

Hier wie auch in der Wahlordnung ist nirgendwo ein Einsichtsrecht geregelt, noch viel weniger eine Aushändigung an Einzelpersonen, die ja dann nach Belieben manipulieren könnten. Wahlunterlagen sind vertraulich. Wer sie sehen will, muss sich schon zum Arbeitsgericht bemühen. Im öffentlichen Dienst ist das ähnlich geregelt, der Wortlaut kann abweichen.

Nach § 177 SGB 9 gilt das jeweilige Wahlrecht im Zweifel auch bei der SBV-Wahl, soweit nichts anderes bereits geregelt ist.

Nochmal ganz klar: niemand hat da rein zu sehen, niemandem darf irgendetwas ausgehändigt werden. Eine normale Anfechtung geht sowieso nicht mehr, eine Nichtigkeit ist an keine Frist gebunden aber muss zwingend vor Gericht geltend gemacht werden. Das Arbeitsgericht ordnet dann die Vorlage der Originalunterlagen an, peinlich wenn du die dann rausgegeben hast und sie nicht vorlegen kannst.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

Einsicht in die Wahlunterlagen

DD, Wednesday, 16.10.2019, 12:01 (vor 1654 Tagen) @ garda

Michael...und all die anderen...vielen vielen Dank für Eure Hilfe & Euren Rat.

Einsicht in die Wahlunterlagen

Cebulon, Wednesday, 16.10.2019, 13:04 (vor 1654 Tagen) @ DD

die Einblick in die Wahlunterlagen haben will bzw. erzwingt.

Hallo, ich würde denen die Einsicht klar verweigern, da die Anfechtungsfrist längst abgelaufen ist, da insoweit kein berechtigtes Interesse mehr wegen Ablauf der Anfechtungsfrist. Insbesondere keine Einsicht in Wählerliste mit Wahlvermerken, auch keine Einsicht bezüglich Wahlumschläge! Da würde ich ganz gelassen und entspannt einer Klage beim Arbeitsgericht entgegensehen. Sind die beiden denn schwerbehindert? Ich sehe das im Prinzip so wie Michael.

Allenfalls dann, wenn diese substantiiert konkrete Nichtigkeitskeitsgründe glaubhaft darlegen sollten, käme in sehr seltenen atypischen Extremfällen Einsicht in Frage (nur unter Aufsicht der SBV!) Nur pauschale Behauptung „ins Blaue hinein“ zu einer Nichtigkeit reicht nicht! Ich teile auch nicht diese Ansicht: „könnten nach Fehlern suchen“ zur Nichtigkeit. Können Sie nicht! Nach solchen Gründen zu forschen per Einsicht reicht mitnichten aus zur Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses. Sonst könnte ja jeder mit einer solch pauschalen „Schutzbehauptung“ umfassendes Einsichtsrecht erzwingen, das es aber so gar nicht gibt laut Rechtsprechung.

Eine Herausgabe bzw. Überlassung der Wahlakten („haben will“) ist m.E. ohnehin absolut tabu, wie Michael schon zu Recht geschrieben hat.

Gruß,
Cebulon

Einsicht in die Wahlunterlagen

sbv-nl-west, NRW, Wednesday, 16.10.2019, 22:21 (vor 1654 Tagen) @ Cebulon

Ich teile auch nicht diese Ansicht: „könnten nach Fehlern suchen“ zur Nichtigkeit. Können Sie nicht! Nach solchen Gründen zu forschen per Einsicht reicht mitnichten aus zur Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses. Sonst könnte ja jeder mit einer solch pauschalen „Schutzbehauptung“ umfassendes Einsichtsrecht erzwingen, das es aber so gar nicht gibt laut Rechtsprechung.

Hallo Cebulon,

selbstverständlich suchen sie verzweifelt nach Fehlern. Wo nach den sonst? Das in meinem Link angeführte BAG-Urteil und die in meinen ersten Post benannten Kommentare zum Thema, lassen doch gar keinen anderen Sachverhalt zu.

Wenn DD also fragt, warum sie plötzlich in die Unterlagen schauen wollen und er den Grund nicht erkennt, weil sehr wahrscheinlich der Zugang zu meinen benannten Kommentaren fehlt.

Selbstverständlich sage ich ihm dann, mit welchen Mitteln sie versuchen, eine erneute SBV-Wahl anzustossen.

Meine Ansicht zum Thema habe ich bereits in meinem zweiten Post mehr als deutlich gemacht. Hatte aber auch zu dem Zeitpunkt erwartet, das bei der Größe der zu vertredenden Personen, Kommentare für die SBV vorhanden sind.

Zumal zu erkennen war, welches Mittel der alten SBV nur noch zur Verfügung stand und sie davon wussten. Sie suchen nach Fehlern, bzw. versuchen, dass die neue SBV einen Fehler begeht. Nichts anderes ist in meinen Posts zu finden oder gar heraus zu lesen.

--
Liebe Grüße

sbv-nl-west

Einsicht in die Wahlunterlagen

Cebulon, Wednesday, 16.10.2019, 23:25 (vor 1654 Tagen) @ sbv-nl-west

Hallo, habe nochmals nachgelesen – alles klar. Mit ging’s eigentlich darum hervorzuheben, dass dann, wenn „keine objektiven Anhaltspunkte für die Nichtigkeit der Wahl geltend“ gemacht werden können, kein Anspruch auf Einsicht besteht in die Wahlakten nach Ablauf der Anfechtungsfrist laut Wiegand/Hohmann SchwbVWO, §16 Rn. 20, unter Verweis auf das LAG Düsseldorf, 29.09.2004, 12 TaBV 44/04.

Gruß,
Cebulon

Einsicht in die Wahlunterlagen

SFliege, Thursday, 17.10.2019, 10:04 (vor 1653 Tagen) @ DD

Ich fand diese Diskussion zum Einblick in die Wahlunterlagen wieder mal spannend und lehrreich.
Interessant war auch, wie einzelne hier angeführte Punkte jetzt auch durchaus mal falsch interpretiert werden können.
Ging mir zeitweise ebenfalls so. :-)

Was mich aber dennoch nicht loslässt.
Warum tritt kurz nach der Wahl die Vertrauensperson und der 2. Stellvertreter zurück, wodurch der 1. Stellvertreter automatisch in das Amt der Vertrauensperson nachrückt?
Anschließend suchen die beiden zurückgetretenen Personen aber nach Fehlern, warum die nachgerückte Vertrauensperson und die neu gewählten Stellvertreter nicht ordnungsgemäß im Amt sein könnten.

Dass zwei gewählte Personen kurz nach der Wahl gleichzeitig zurückgetreten, passiert ja auch nicht so von ungefähr.
Wenn Ihnen die Größe der Aufgabe erst nach der Wahl klar wurde und Ihnen über den Kopf gewachsen sein sollte, warum würden Sie dann anschließend nach Fehlern bei der Wahl suchen wollen?
Wurden Sie evtl. durch ein Komplott in die Enge getrieben oder haben Sie sich einfach bei ihrem Rücktritt durch Unwissenheit verspekuliert, weil sie glaubten den damaligen 1. Stellvertreter durch eine Neuwahl wieder loswerden zu können?

Hat hier jemand schon mal vergleichbare, auf den ersten Blick aber unverständliche Dinge erlebt?

Einsicht in die Wahlunterlagen

DD, Thursday, 17.10.2019, 10:18 (vor 1653 Tagen) @ SFliege

Guten Morgen,

also einen kann ich erklären:

Die 2 Stellvertreter waren bzw. sind sehr sehr sehr enge Freunde/Verbündete der zurückgetretenen SBV.
Natürlich wollte die NUR unter der "alten" SBV arbeiten.
Außerdem hat man wohl irgendwie gehofft, das ich mit der neuen...spontanen...umfangreichen...verantwortungsvollen Arbeit überfordert bin und selber das Handtuch werfe.
Zumal die alte SBV bei ihrem Rücktritt, damit es mir so richtig schwer wird, ALLE Dateien vom SBV-PC gelöscht hat.

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