Einsicht in die Wahlunterlagen (Allgemeines)

sbv-nl-west, NRW, Tuesday, 15.10.2019, 15:39 (vor 1652 Tagen) @ DD

Hallo DD,

"nicht einfach so", das Interesse muss berechtigt sein. Sprich dieses Interesse liegt vor, wenn die Wahl angefochten, oder für nichtig erklärt werden soll (Hohmann in Wiegand/Hohmann SchwbVWO §16 Rn. 16).

Lediglich der AG muss kein besonderes Interesse nachweisen.

Meine benannten Rechtsquellen würde ich ihnen benennen und einen schönen Tag wünschen.

--
Liebe Grüße

sbv-nl-west


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion